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Umwelt & Natur: Grünflächenunterhaltung

Information

Leistungen: Öffentliche Grünanlagen und Parks der einzelnen Aufwandsklassen (II-IV)
 
Von wem? Straßen- und Grünflächenamt
 
Für wen? Für alle Bürger*innen.
 
Das Ziel:
Die Bürger*innen sollen in gepflegten Grünanlagen Ruhe und Erholung finden. Diese sind berlinweit Aufwandsklassen zugeordnet. Die Aufwandsklasse II ist hierbei pflegeintensiver als die Klassen III und IV.

  • Zur Aufwandsklasse II gehören 105 Anlagen mit einer Gesamtfläche von 853.880 m².
  • Zur Aufwandsklasse III gehören 109 Anlagen mit einer Gesamtfläche von 1.755.551 m².
  • Zur Aufwandsklasse IV gehören 161 Anlagen mit einer Gesamtfläche von 3.169.279 m². Darin enthalten sind auch stehende Gewässer.

 
Was wird getan?
Das Straßen- und Grünflächenamt sorgt für die ganzjährige gärtnerische und ökologische Pflege der Flächen und Anlagen einschließlich der dort vorhandenen Ausstattungen wie Wege, Bänke und Papierkörbe. Es hat die Aufsicht über diese Flächen und ist zuständig für Genehmigungen von Sondernutzungen (z. B. Kulturveranstaltungen), die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Grünanlagengesetz sowie die Bearbeitung von Schadensersatzansprüchen.
 
Beispielhafte Flächen der Aufwandsklasse II (gärtnerische und ökologische Pflege, die nicht nur der Abwehr von Gefahren genügt, sondern einen guten Pflegezustand gewährleistet) sind:

  • Wustrower Park und Gutspark Falkenberg - Teil 1
  • Rheinsteinpark
  • Grünzug Hönower Weg (teilweise)und Malchower Park (teilweise).

Beispielhafte Flächen der Aufwandsklasse III (gärtnerische und ökologische Pflege, die nicht nur der Abwehr von Gefahren genügt, sondern auch ihrer Erhaltung dient) sind:

  • Orankeseepark, Stadtpark Lichtenberg
  • Rudolf-Seiffert-Grünzug, Osterwäldchen
  • Fennpfuhlpark, Oberseepark, Falkenberger Krugwiesen (teilweise)

Beispielhafte Flächen der Aufwandsklasse IV (gärtnerische und ökologische Pflege, die der Abwehr von Gefahren und ökologischen Aspekten dient (Pflegeleistungen mindestens einmal jährlich) sind:

  • Malchower Park (teilweise), Feldmark
  • Naturschutzgebiete wie Malchower Aue und Falkenberger Krugwiesen (teilweise) und Gutspark Falkenberg - Teil 2 (Große Weite)

 
Erfolgskriterien:

  • Zufriedene Nutzer*innen
  • hoher Erholungswert
  • naturnahe Entwicklung der Flächen
  • Beitrag zum Klimaschutz

 
Berechnungsgrundlage:
Jährliche Kosten pro m² Grünfläche
 
HINWEIS:
 
Die Beleuchtung in Grünanlagen ist ein vielschichtiges Themenfeld, welches auch in unserem Bezirk immer wieder auf den Tagesordnungen der Gremien und Fachämter steht.
 
Prinzipiell ist die Aussage des Straßen- und Grünflächenamtes sowie des Amtes für Umwelt- und Naturschutz Lichtenberg, dass eine Beleuchtung von Grünanlagen aus folgenden Gründen abgelehnt wird:
 

  • Grundsätzlich ist eine Beleuchtung öffentlicher Grünanalgen nach Grünanlagengesetz keine zwingende Vorgabe. Daher werden öffentliche Grünanlagen generell nicht beleuchtet und die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr. Seltene Ausnahmen könnten sich lediglich bei Grünanlagen mit sehr hohem Publikumsverkehr ergeben.

 

  • Die Installation einer Beleuchtung bedeutet eine hohe Investition für die Installation der Leuchtmasten und zieht auch Folgekosten für Strom und Reparaturen bei Vandalismus Schäden nach sich. Die dafür eingesetzten Mittel würden dann der Unterhaltung von Grünanlagen (u.a. Baumschnitt  und -bewässerung, Gehölzpflege, Rasen- und Wiesenmahd), die die eigentliche Kernaufgabe eines Grünflächenamtes ist, fehlen.

 

  • Ein weiterer Aspekt gegen eine Beleuchtung und die damit verbundenen Lichtemissionen ganz allgemein ist auch der Umweltschutz, da der Schutz für die immer seltener werdenden Insekten ebenfalls berücksichtigt werden muss.

 
Zukünftig, voraussichtlich ab 2022, wird aufgrund eines Beschlusses des Rats der Bürgermeister von Berlin die Zuständigkeit für die öffentliche Beleuchtung in den öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen zentral bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) liegen.
  

Ansprechperson

Michael Schleusener
Leitung des Straßen- und Grünflächenamtes
Telefon: 90296 6520
E-Mail: michael.schleusener @ lichtenberg.berlin.de