Der Bürgerhaushalt ist eine besondere Form der Bürgerbeteiligung und im Berliner Bezirk Lichtenberg seit zwanzig Jahren eingebunden in das politische und verwaltungsbezogene Handeln der beteiligten Akteure.
Thematisch beschäftigt sich das Verfahren mit der Verwendung öffentlicher Haushaltsmittel, mit den Finanzen des Bezirkes. Politik und Verwaltung stellen transparent dar, welche Mittel zur Verfügung stehen und wofür sie eingesetzt werden können. Fachbezogene Planungen, Analysen und vorhandene Beschlüsse sind hierbei genauso Grundlage, wie die über den Bürgerhaushalt gewünschte und eingeforderte Expertenmeinung der Bürgerschaft.
Denn im Bürgerhaushalt Lichtenberg heißt es: WIR RECHNEN MIT IHNEN!
Das bedeutet ganz konkret: Bürger*innen bringen sich in die Ausgestaltung des bezirklichen Miteinanders ein. Sie treten in den Dialog mit Politik und Verwaltung, wenn es um zukünftige Entwicklungen und Entscheidungsprozesse geht. Sie setzen Prioritäten, um die begrenzten Ressourcen zielgerichtet, bedarfsorientiert und wirtschaftlich einsetzen zu können.
Transparenz und der aktive Dialog zwischen Bürgerschaft, Politik und Verwaltung sind die zentralen Elemente des Bürgerhaushaltes. Der Dialog basiert auf von Bürgerinnen und Bürgern eingebrachten Vorschlägen zum Haushalt.
Beteiligungswege
Um eine möglichst breite und vielfältige Beteiligung zu ermöglichen, bietet der Bürgerhaushalt verschiedene Zugänge an.
Diese Wege und Möglichkeiten stehen ganzjährig zur Verfügung.
Verfahrensablauf
Alle Vorschläge werden gesammelt und stehen online jederzeit zur Einsicht. Sie werden in einen Lebenslauf gebracht, der mit dem Einreichungszeitpunkt beginnt.
In Absprache mit den Fachämtern leitet die Geschäftsstelle Bürgerhaushalt die eingereichten Vorschläge in das jeweils geeignete Bearbeitungsverfahren weiter.
Die Bearbeitung von Vorschlägen ist möglich über:
Im Begleitgremium setzen sich Politik, Verwaltung und ehrenamtlich tätige Bürger*innen des Bezirkes in der Regel quartalsweise mit den vorgelegten Vorschlägen auseinander und entscheiden im Dialog mit den Vorschlagseinreichern über den weiteren Umgang mit den Vorschlägen. Die Vorschlagseinreicher*innen werden zu diesen Sitzungen eingeladen. Für die Behandlung der Bürgervorschläge stehen folgende Wege zur Verfügung:
Umgang mit den Vorschlägen
In Abhängigkeit des gewählten Weges geht der Vorschlag in die entsprechenden Beratungs- und Beschlusswege. Über den jeweils aktuellen Stand wird im Internet ausführlich informiert.Für Vorschläge, die nicht unmittelbar in die Umsetzung geleitet werden können, wird ein Votierungsverfahren durchgeführt. Hierbei setzen Bürger*innen Prioritäten, indem sie die Vorschläge mit möglichen fünf Stimmen bewerten. Diese Abstimmung wird
ermöglicht. Die BVV wird mit den Ergebnissen der Votierung in der Form umgehen, dass sie der Verwaltung bei Befürwortung von Vorschlägen entsprechende Aufträge zur Aufnahme in den Planungsprozess des nächsten Haushaltes übergibt. Über den abschließenden Umgang mit den Vorschlägen (Umsetzung/Ablehnung) legt die Politik Rechenschaft ab. Alle Umsetzungsberichte werden vollständig im Internet und begleitend in lokalen Medien veröffentlicht.