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Vorschlag

Ereignisse
25.03.2023 Vorschlag eingereicht
27.03.2023 Zur Prüfung weitergeleitet an das Straßen- und Grünflächenamt
25.05.2023 Vorschlag an Begleitgremium geleitet
14.09.2023 Beschluss Begleitgremium: abzulehnen
29.09.2023 Vorschlag weitergeleitet an BVV zur Beratung und Beschlussfassung
17.11.2023 Vorschlag abgelehnt gem. BVV Beschluss vom 16.11.2023

Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen

  • wann und vom wem er eingereicht wurde
  • wer ihn wie kommentiert hat
  • welche Beschlusslage er erhalten hat
  • welche Termine ihn betreffen
  • wie er umgesetzt wurde.

Neu-Lichtenberg öffentliches Straßenland

Zebrastreifen vor dem S-Bahnhof Lichtenberg

Tom
25.03.2023
0
2023-1-21

Vor dem S-Bahnhof Lichtenberg, bei der Auffahrt auf die Skandinavische Straße von der Einbecker Straße (Einmündung der Einbecker Straße auf die Weitlingstraße, direkt neben der Jelbi Mobilitätsstation, siehe Kartenausschnitt), sollte ein Zebrastreifen installiert werden.
Die vorgeschlagene Stelle für den Zebrastreifen ist eine gut frequentierte Straßenüberquerung, die viele Menschen täglich fußläufig zwischen dem anliegenden Wohngebiet in Richtung Einbecker Straße und dem Bahnhof Lichtenberg nutzen.
Oft kommt es dabei vor, dass es Unsicherheiten bei sowohl den Fußgängern als auch den Autofahrern gibt, da durch die Ampelphase oft viele Leute gleichzeitig die Straße überqueren und diese Stelle aus Fußgänger-Perspektive einer Stelle mit Zebrastreifen ähnelt.

Der Blick als Autofahrer nach links auf die Weitlingstraße wird oft zum Teil blockiert, wenn dort einige Fußgänger an der Ampel stehen. Die Auffahrt der Einbecker Straße auf die Weitlingstraße wird von vielen Autofahrern sehr schnell befahren. Durch die hohe Personenanzahl, die diesen Straßenabschnitt überqueren, kommt es oft vor, dass sich Autofahrer und Fußgänger unsicher sind, wer Vorfahrt hat.

Ein Zebrastreifen würde Klarheit für sowohl für Autofahrer als auch Fußgänger schaffen, die Verkehrssicherheit für Autofahrer und Fußgänger erhöhen und das Auffahren auf die skandinavische Straße mit überhöhter Geschwindigkeit bei eingeschränktem Blickfeld vermeiden. Ich empfinde diese Stelle sowohl als Fußgänger, als auch wenn ich dort mit dem Auto fahre, als schlechte Verkehrsführung.

Umsetzungsbericht

Zuständigkeit: Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt/ Straßen- und Grünflächenamt
 
Information des Straßen- und Grünflächenamtes
07.08.2024:
Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt informierte das Straßen- und Grünflächenamt, dass das Verkehrszeichen Z 133 (rot umrandeter Dreieck mit dem Fußgänger) angeordnet wird. Aufgrund von Urlaub und Priorisierung anderer Maßnahmen wird eine Anordnung frühestens im 4. Quartal 2024 erfolgen.
 
 
08.02.2024:
Der Standort wird am 15.02.2024 in der AG Fußverkehr besprochen.
 
Runder Tisch Bahnhofsvorplatz (16.11.2023):
Der Vorschlag wurde in der Sitzung des Runden Tisches Bahnhofsvorplatz am 16.11.23 besprochen. Die anwesende Vertretung der Polizei wies darauf hin, dass die Stelle nicht als Unfallschwerpunkt bekannt ist und ein Zebrastreifen wirklich gut sichtbar sein müsste, da er sonst - wenn eine Ampel in der Nähe ist - eher eine Scheinsicherheit herstellt.
Um einen Nutzen für die ansässige Schule zu bringen, müsste der Zebrastreifen an einer anderen Stelle sein, da Schüler:innen erfahrungsgemäß diese Ampel nicht nutzen.
Das Straßen- und Grünflächenamt (SGA)/ Straßenverkehrsbehörde verwies auf die bereits abgegebene Stellungnahme – die Zuständigkeit liegt beim Senat. Eine weitere Ampel wäre aus Fachamtssicht möglich, die Entscheidung hierzu bleibt aber der Senatsverwaltung vorbehalten. Sobald das Prüfergebnis der Zwischenlösungen der AG Fußverkehr beim Senat dem SGA vorliegt, wird der Vorschlagseinreichende entsprechend informiert.
 
Information des Straßen- und Grünflächenamtes 
30.08.2023:
Der Vorschlag wurde bei der AG Fußverkehr eingebracht. An dieser Stelle möchte das Straßen- und Grünflächenamt noch einmal darauf hinweisen, dass es sich bei einem Fußgängerüberweg (FGÜ) um eine verkehrsrechtliche Anordnung handelt, welche durch die Senatsverwaltung nach den verkehrsrechtlichen Parametern geprüft werden muss – es besteht kein Anspruch auf einen FGÜ. Das Straßen- und Grünflächenamt hat hierbei keinen Einfluss auf die Anordnung der Senatsverwaltung.
 
Das Ergebnis der Prüfung der AG Fußverkehr lautet wie folgt:
der Standortvorschlag liegt im Bereich der Lichtzeichenanlage (LZA) Skandinavische Straße/ Einbecker Straße. Der Bypass für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge von der Einbecker Str. in die Skandinavische Str. ist in seinem Verlauf als Kurve angelegt und nach den Richtlinien für die Anlage von Fußgängerüberwegen nicht zulässig.
Eine gesicherte Querung ist auch unsererseits vorgesehen, welche aber aufgrund der hier ebenso fehlenden Radverkehrsanlagen einen Umbau des gesamten Knotens erfordert, was nicht kurzfristig realisierbar ist. Es wird geprüft werden, ob übergangsweise eine Zwischenlösung mit anderen Maßnahmen möglich ist.
 
18.04.2023:
Der Vorschlag wird in die AG Fußverkehr eingebracht und muss dort geprüft werden. An dieser Stelle möchte das Straßen- und Grünflächenamt noch einmal darauf hinweisen, dass es sich bei einem Fußgängerüberweg (FGÜ) um eine verkehrsrechtliche Anordnung handelt, welche durch die Senatsverwaltung nach den verkehrsrechtlichen Parametern geprüft werden muss – es besteht kein Anspruch auf einen FGÜ. Das Straßen- und Grünflächenamt hat hierbei keinen Einfluss auf die Anordnung der Senatsverwaltung.
 
Beschlussfestlegung des Begleitgremiums Bürgerhaushalt
14.09.2023:
Ablehnung - Das Begleitgremium folgt der Stellungnahme des Fachamtes. Über das Prüfergebnis der Zwischenlösungen der AG Fußverkehr beim Senat soll der Einreichende informiert werden. Der Vorschlag wird außerdem an den Runden Tisch Bahnhofsvorplatz weitergeleitet.
 
08.06.2023:
Der Vorschlag wird vertagt (Beratung in der AG Fußverkehr/ Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt ausstehend).
 
BVV-Beschluss vom 16.11.2023 (DS/0984/IX):
"...
Der Vorstand bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zu beschließen:
 
...
Die in der Anlage 2 enthaltenen Vorschläge sind abzulehnen.
..."