Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen
Errichten eines weiteren Zauns an der Straßenbahntrasse der M8, Nähe Roederplatz.
Ziel: insbesondere zum Schutz der Kinder der beiden neuen Kitas an der Paul-Junius-Straße und Möllendorffstraße.
Ortsbeschreibung: zwischen City Point Center und Beginn des Fennpfuhl-Parks (auf der gegenüberliegenden Seite der Trasse ist bereits ein durchgehender Zaun vorhanden.) Auf der besagten Seite liegt die Kita „Paule am Park“.
Zuständigkeit: Straßen- und Grünflächenamt
Information des Fachamtes (10.03.2016):
Die beiden Kitas in der Möllendorffstr. und in der Paul-Junius-Str. sind eingezäunt, sodass ein unkontrolliertes Weglaufen der Kinder praktisch ausgeschlossen ist. Der Bau eines Zaunes entlang der Straßenbahngleise wird somit nicht als erforderlich angesehen.
Stellungnahme BVG (07.06.2016):
Die Gleisanlagen sind im Jahre 2012 erneuert worden. Die Maßnahme erfolgte nach enger Abstimmung mit dem Straßen-und Grünflächenamt sowie mit einer Genehmigung durch unsere Technische Aufsichtsbehörde bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. So wie davor auch wurde kein Zaun auf der Nordseite der Trasse gefordert oder angeordnet.
Fußgängern und Radfahrern steht dort ein ausreichender Geh- und Radweg zur Verfügung. Wir gehen davon aus, dass sich dort Menschen aufhalten, die über die Gefahren aus dem Betrieb der Straßenbahn, die sich nicht wesentlich von denen auf einer öffentlichen Straße unterscheiden, aufgeklärt sind.
Kinder, die sich beispielsweise an einer vielbefahrenen Straße nicht unbeaufsichtigt aufhalten sollten, sollten auch hier nicht ohne Aufsicht spielen. Aus diesem Grunde ist das Kita-Gelände in der Paul-Junius-Straße 67 eingezäunt.
Für die Sicherheit der Kinder sind die Erziehungsberechtigten verantwortlich.
Zusätzlich bitten wir zu bedenken, dass eine beidseitige Einzäunung der Gleisanlage zusätzliche Gefahren birgt. So würden beispielsweise Flucht- und Rettungswege versperrt. Aus diesem Grunde wird sie von uns nicht vorgesehen.
Beschlussfestlegung Begleitgremium Bürgerhaushalt am 10.03.2016:
Das Begleitgremium empfiehlt die Ablehnung des Vorschlages entsprechend der Stellungnahme des Fachamtes.
BVV-Beschluss 14.07.2016 (DS/2091/VII):
Die Dringliche Vorlage zur Beschlussfassung des Vorstandes wurde ohne Änderungen in der BVV beschlossen.
Beschluss: Die in der Anlage 2 enthaltenen Vorschläge sind abzulehnen.