Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen
An besagter Bahnstrecke gibt es keinen Zaun zwischen Wiese und Gleisen (siehe Foto). Es besteht Lebensgefahr. Ich habe dort schon mehrfach spielende Kinder, die Richtug Gleise gegangen sind, weggescheucht. Auch betrunkene Heranwachsende befanden sich schon auf der Gleisbrücke, die nicht für Fußgänger gedacht ist. Es gibt sogar Trampelpfade zu den Gleisen. Ich habe bei der DB angerufen, die sich für diese Sicherheitslücke nicht interessiert.
Zuständigkeit: Deutsche Bahn
Stellungnahme der Deutschen Bahn (17.08.2021):
Die angegebene Örtlichkeit betrifft die Strecke 6140 (Berlin-Ostkreuz/Frankfurter Allee – Berlin-Rummelsburg) im Bereich Kilometer 0,2 bis 0,4 der DB Netz AG.
Gegenüber der DB Netz AG werden immer wieder die Forderungen erhoben, die Anlagen der Deutschen Bahn insgesamt einzuzäunen. Aufgrund der Größenordnung ist dies allerdings – wie unter anderem auch bei Autobahnen und Wasserstraßen – leider nicht möglich. Eine gesetzliche Verpflichtung für die Bahn, ihre Bahnanlagen einzufrieden, gibt es nicht. Nach §22 (2) des Berliner Nachbarschaftsgesetz (NachbG Bln) besteht keine Einfriedungspflicht für öffentliche Verkehrsflächen.
Darüber hinaus sind der DB Netz AG an der von Vorschlagseinreicherin angegebenen Strecke bislang keine Häufung von gefährlichen Ereignissen bekannt.
Aufgrund der vorgenannten Gründe müssen wir die Anfrage bezüglich einer Einzäunung ablehnen. Aber: Wir werden die Bundespolizei über die Hinweise informieren. Weiterhin prüfen wir die Möglichkeiten in den angrenzenden Schulen über die Gefahren von Eisenbahnanlagen zu informieren und an den angegebenen Stellen öfter Streife zu fahren.