Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen
Diese frühere Planung wäre noch immer bestens geeignet für bauwillige Bürger zur Errichtung von Eigenheimen auf dem seit Jahrzehnten brachliegenden ungenutzten Gelände eines ehemaligen Lagerplatzes.
Damit könnte die gegenwärtig gespannte Situation am Wohnungsmarkt etwas entspannt werden. Außerdem könnten so bauwillige Bürger und Steuerzahler in Berlin wohnen bleiben, anstatt ins brandenburgische Umland zu ziehen.
Zuständigkeit: Umwelt- und Naturschutzamt/ Stadtentwicklungsamt
Information des Fachamtes (01.03.2018):
Die Flächen des ehemaligen Polizeistandortes und der nördlich anschließenden Fläche bis zur Siedlung Margaretenhöhe sind im Flächennutzungsplan für Berlin als Wohnbaufläche W4 (Geschossflächenzahl bis 0,4) mit landschaftlicher Prägung dargestellt. Für die nördliche Fläche (2018-1-14) gab es zur Umsetzung des Planungsziels und Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen ein Bebauungsplanverfahren (XXII-18), das Ende 2012 aber durch Beschluss des Bezirksamtes eingestellt worden ist. Die notwendigen Zustimmungen seitens der zuständigen Senatsverwaltung und der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung zur Einstellung des Bebauungsplanverfahrens lagen vor. Hauptgründe waren die Lärmschutzprobleme sowie das „Abspringen“ des Investors. Das geplante Einbeziehen des südlichen ehemaligen Polizeistandortes (2018-1-11) in das Bebauungsplanverfahren XXII-18 wurde deshalb ebenfalls aufgegeben. Trotz intensiver Bemühungen des damaligen Liegenschaftsfonds, dem diese Flächen übertragen worden waren, konnten die Flächen nicht veräußert werden.
Nunmehr besteht aus Sicht des Umwelt- und Naturschutzamtes und des Fachbereiches Stadtplanung das Erfordernis, diese Flächen als Ausgleichsflächen für andere Bauvorhaben mit dem Ziel der Renaturierung vorzuhalten. Hierfür wurden im Auftrag des Umwelt- und Naturschutzamtes bereits Konzepte erarbeitet. Des Weiteren sollen beide Flächen Bestandteil des geplanten Landschaftsschutzgebietes Wartenberger/Falkenberger Feldmark werden.Aufgrund dieser Planungsziele beantragte der Fachbereich Stadtplanung am 28.04.2016 die Änderung des Flächennutzungsplanes. Die Entscheidung hierüber steht nach wie vor aus.
In der am 21.02.2018 stattgefundenen Bezirkskonferenz beim Stadtrat für Schule, Sport, öffentliche Ordnung, Umwelt und Verkehr zu diesen Flächen, wurde die Zielsetzung der Schaffung einer Grünfläche bestätigt.
Am 22.03.2018 soll mit Vertretern der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen das alljährliche Bezirksgespräch zu notwendigen Änderungen des Flächennutzungsplanes stattfinden. Ein Thema wird der Antrag des Bezirks zu diesem Standort sein.
Beschlussfestlegung des Begleitgremiums Bürgerhaushalt 01.03.2018:
Das Begleitgremium empfiehlt die Ablehnung des Vorschlages entsprechend der Stellungnahme des Fachamtes.
Siehe in diesem Zusammenhang die Beschlussfestlegung des Begleitgremiums Bürgerhaushalt vom 01.03.2018 zum Vorschlag 2018-1-11 - hier empfiehlt das Begleitgremium die Umsetzung des Vorschlages entsprechend der Stellungnahme des Fachamtes (Renaturierung der Fläche).
BVV-Beschluss 19.04.2018 (DS/0670/VIII):
Die in der Anlage 2 enthaltenen Vorschläge sind abzulehnen.
Hintergrundinformationen zur Einstellung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes XXII-18 für den Bereich Margaretenhöhe sind der Drucksache DS/0592/VII zu entnehmen:
http://www.berlin.de/ba-lichtenberg/politik-und-verwaltung/bezirksverord...