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Vorschlag

Ereignisse
14.01.2020 Vorschlag eingereicht
03.06.2020 Vorschlag an Begleitgremium geleitet
10.09.2020 Beschluss Begleitgremium: abzulehnen
24.03.2021 Vorschlag weitergeleitet an BVV zur Beratung und Beschlussfassung
29.04.2021 Vorschlag abgelehnt gem. BVV Beschluss DS/2089/VIII vom 29.04.2021

Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen

  • wann und vom wem er eingereicht wurde
  • wer ihn wie kommentiert hat
  • welche Beschlusslage er erhalten hat
  • welche Termine ihn betreffen
  • wie er umgesetzt wurde.

Rummelsburger Bucht Umwelt & Natur

Weitere Tischtennisplatte für den Medaillonplatz

iKARUS STZ
14.01.2020
0
2020-1-3

Sport- und Freizeitflächen sind in der Rummelsburger Bucht in einem überschaubaren Maße vorhanden. Mit Hinblick auf die städtebaulichen Veränderungen der kommenden Jahre, wäre es sinnvoll, die Kapazität der bestehenden Flächen zu erhöhen.

Am nördlichen Teil des Medaillonplatzes gibt es eine Tischtennisplatte und zwei Parkbänke. Die großen Löcher im Boden vor der Tischtennisplatte zeugen von der starken Frequentierung. Darüber hinaus scheint die ca. 19x8m große Fläche mit Stadtmobiliar eher unterbesetzt zu sein.
Die Instandhaltung der bestehende Platte und dessen Rotation um 90° wäre die Grundlage, um eine weitere Tischtennisplatte aufzustellen. Des Weiteren sollten flankierend zwei weitere Parkbänke installiert werden. Das beigefügte Bild ist ein Vorschlag zur räumlichen Umsetzung vor Ort.

Zusammenfassung
Der eingereichte Bürgerhaushaltsvorschlag umfasst die Verdopplung des bestehenden Inventars. Statt einer Tischtennisplatte und zwei Bänken, sollte es zwei Tischtennisplatten und vier Bänke geben.

Umsetzungsbericht

Zuständigkeit: Straßen- und Grünflächenamt
 
Information des Fachamtes
11.06.2020:
Ein Drehen der TT-Platte ist nicht möglich, da es durch die veränderte Haupt-Spielrichtung zu Nutzerkonflikten führt (Fußweg, parkende PKW, Straße). Es passen auch in der bisherigen Spielrichtung keine 2 Platten auf den Platz, da durch den vorhandenen Baum der zur Verfügung stehende Platz nicht den Mindestanforderungen entspricht.
 
11.08.2020:
Der zuständige Fachbereich hat das Anliegen erneut geprüft. Für die Aufstellung von 2 Platten (hintereinander) bräuchten wir eine Fläche von minimalst 17,48m (2x 8,74) x 5,52m. Um den Baum zu schützen darf die Baumscheibe nicht als bespielbare Fläche mit angerechnet werden. Diese Anforderungen sind auf dem Medaillonplatz nicht gegeben. Zudem würde der Baum durch die örtlichen Gegebenheiten stören, da sich dieser im Spielradius befindet.
Das Straßen und Grünflächenamt sieht daher keine Möglichkeit eine zweite Tischtennisplatte aufzustellen, da dies mit Hinblick auf die gesetzlichen Grundlagen und die Verkehrssicherungspflicht nicht zu rechtfertigen ist.
 
Aufgrund der personellen Kapazitäten lehnt das Straßen- und Grünflächenamt einen Ortstermin ab, vor allem da sich am Ergebnis der Prüfung kein neuer Sachstand ergeben kann.
 
Zur Kenntnis noch eine Stellungnahme des Umwelt- und Naturschutzamtes zu dieser Thematik aus dem Jahr 2010:
"eine vorherige Abstimmung zu diesem Vorschlag erfolgte nicht. Grundsätzlich ist nur ein fester Einbau von Tischtennisplatten mit Fundamenten im öffentlichen Raum zulässig. Dies bedeutet, dass eine bloße Bestellung und Lieferung nicht ausreichend sind. Als Restleistungen fehlt der Einbau, evtl. die Schaffung einer befestigten Fläche (Sicherheitsfläche mind. 2,00 m nach allen Seiten), Sitzflächen mir Papierkorb sowie die künftige Wartung. UmNat favorisiert TT-Platten der Fa. Dywidag bzw. Fa. Fritz Müller.
Im Ergebnis der gestrigen Beratung und nach Rücksprache wurde festgestellt, dass die vorgeschlagene Plattenfläche/ Sitzbereich auf dem Medaillonplatz (UmNat) aus gestalterischen und sicherheitsrelevanten Gründen nicht zur Verfügung steht. Außerdem liegt auf dieser Fläche eine Gestaltungsbindung (Bau mit Fördergeldern – 10 Jahre) bis 2015."
 
Stadtteilkoordination Lichtenberg Süd (11.08.2020):
Die Information des Straßen- und Grünflächenamtes vom 11.08.2020 ist sehr bedauerlich und wird den Anwohner*innen nur schwer zu vermitteln sein.
Die fachliche Stellungnahme des Umwelt- und Naturschutzamtes wird zur Kenntnis genommen. Sollte die Gestaltungsbindung 10 Jahre dauern und wurde 2010 festgelegt, so ist diese nächstes Jahr nicht mehr gültig und entsprechend können weitere Planungen in Betracht gezogen werden. Mit der Einreichung eines weiteren Bürgerhaushaltsvorschlages im Jahr 2021 muss gerechnet werden. Ein fachlicher Austausch vor Ort wäre sehr hilfreich gewesen. Für die Anwohner*innen ist das Thema noch nicht ad acta gelegt.
 
Straßen- und Grünflächenamt (14.08.2020):
Wir können nachvollziehen, dass es auf dem ersten Blick einfach erscheint eine Tischtennisplatte aufzustellen.
Jedoch haben wird in der Stellungnahme bereits deutlich dargestellt, dass wir aufgrund von Sicherheitsvorschriften Mindestanforderungen erfüllen müssen. Die Örtlichkeit gibt die Einhaltung dieser Vorschriften nicht her. Die Gegebenheiten werden sich auch in 2021 nicht ändern, weshalb keine andere Entscheidung möglich sein wird. Hier hat das Straßen- und Grünflächenamt keinen Ermessenspielraum, der zugunsten des Vorschlags ausgelegt werden könnte.
 
Auch mit der Stellungnahme vom Umwelt und Natur aus 2010 ist deutlich, dass die Aufstellung der Tischtennisplatte bereits lange ein Thema ist. Jedoch hat sich seitdem kein neuer Sachstand ergeben. Es ist also abzusehen, dass dies auch in Zukunft nicht geschehen wird.
 
Unabhängig von der Gestaltungsbindung, die in 2015 ausgelaufen ist, ist der Platz für eine zweite Tischtennisplatte aus sicherheitsrelevanten Gründen nicht vorhanden.
 
Das Straßen- und Grünflächenamt begrüßt ausdrücklich bürgerschaftliches Engagement und die Nutzung der öffentlichen Grünanlagen, was gerade während der Corona-Pandemie besonders an Bedeutung gewonnen hat. Wir sind auch bestrebt die Aufenthaltsqualität in den Grünanlagen für die Bürger und Bürgerinnen immer weiter zu verbessern.
Jedoch darf dies nicht auf Kosten der Sicherheit gehen. Daher hat der zuständige Fachbereich sich in diesem Fall gegen die Umsetzung des Vorschlages entschieden, auch wenn der Wunsch durchaus nachvollzogen werden kann.
 
Wir möchten daher zu bedenken geben, ob die Einreichung eines Vorschlages sinnvoll erscheint, oder ob die Ressourcen zielführender genutzt werden könnten.
 
Beschlussfestlegung des Begleitgremiums Bürgerhaushalt
11.06.2020:
Vertagung des Vorschlages. Bis zur nächsten Sitzung am 10.09.2020 soll ein Ortstermin stattfinden (Straßen- und Grünflächenamt, Einreicher, Bürgervertreter für Lichtenberg Süd aus dem Begleitgremium Bürgerhaushalt).
 
10.09.2020:
Das Begleitgremium empfiehlt die Ablehnung des Vorschlages entsprechend der Stellungnahme des Fachamtes.
 
BVV-Beschluss DS/2089/VIII vom 29.04.2021:
 
Auszug:
„… Die in der Anlage 2 enthaltenen Vorschläge sind abzulehnen …“