Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen
Der Zugang durch den Park von der Paul-Junius-Straße zum Storkower Bogen mit seinen Verkehrs- und Einkaufzentren ist abends nur beleuchtet, wenn der Sportplatz genutzt wird. Viele Anwohner nutzen aus Sicherheitsgründen eher den Umweg entlang der Storkower Straße.
Eine Beleuchtung dieses Abschnittes würde die Lage erheblich verbessern.
Zuständigkeit: Straßen- und Grünflächenamt/ Schul- und Sportamt
Information des Fachamtes
Straßen- und Grünflächenamt (01.03.2018):
Stellungnahme kann nur wiederholt werden
(siehe auch Vorschlag 2016-1-80):
Zur gewünschten Beleuchtung teilt das Straßen- und Grünflächenamt mit, dass grundsätzlich keine Grünanlagen beleuchtet werden. Die Fläche fällt nach Pkt. 4.1.5 der Ausführungsvorschrift zu §7 des Berliner Straßengesetzes über die Öffentliche Beleuchtung (AV Beleuchtung) nicht unter die straßennetzunabhängigen Wege, deren Beleuchtung die Senatsverwaltung finanziert, da die Grundsätze des Handbuches zum Lichtkonzept, im Februar 2011 durch SenStadt herausgegeben, nicht erfüllt werden (Pkt. 4.4.1 bis 4.4.3). Somit wird hier keine Beleuchtung erfolgen.
Schul- und Sportamt am 13.09.2018:
Die Masten lassen sich bereits jetzt einzeln schalten. Jedoch sind alle 3 Strahler des jeweiligen Mastes dann geschaltet. Dies bedeutet einen Leistungsverbrauch von 6 KW pro Stunde. Die Leuchtkraft der Strahler wird durch so einer Schaltung einseitig verschlissen, so dass ein vorzeitiger Wechsel der betroffenen Strahler erforderlich wird (Mindestbeleuchtungsstärke bei Beleuchtungsklasse 3 auf einer Sportanlage sind 75 Lux). Pro Strahler sind Kosten von ca. 100 € plus Mietkosten eines Hubsteigers einzuplanen. Technisch wäre der Vorschlag grundsätzlich umsetzbar.
Diese Form der Beleuchtung einer öffentlichen Grünanlage durch einen Teil der Trainingsplatzbeleuchtungsanlage einer Sportanlage wird jedoch abgelehnt.
Der Zweck der Trainingsplatzbeleuchtungsanlage liegt in der Beleuchtung von Sportanlagen. Die Sportanlagen-nutzungsvorschrift des Landes Berlin als rechtliche Grundlage für öffentliche Sportanlagen im Land Berlin geht von einer allgemeinen Nutzung von 08:00 Uhr -22:00 Uhr aus. Hinzu kommen die Ausführungsvorschriften zum Landes –Immissionsschutzgesetz von Berlin, die gerade für die Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr besonders abgesenkte Werte zum Schutz der Nachtruhe vorschreibt.Alle Anwohner von Sportanlagen, auch die, die nachts nicht durch besagte Grünanlage gehen wollen, können erwarten, dass eine Sportanlage zweckgebunden genutzt wird und nicht über das hinzunehmende Maß beeinträchtigt werden.
Beschlussfestlegung Begleitgremium
01.03.2018:
Vertagung des Vorschlages auf die Sitzung am 14.06.2018;
Vor-Ort-Termin mit dem Einreicher, den zuständigen Fachämtern, Stadtteilkoordination
14.06.2018:
Auf Wunsch des Einreichers wird der Vorschlag auf die nächste Sitzung am 13.09.18 vertagt (Das Thema wird vom Einreicher im Rahmen der Fennpfuhl-Konferenz am 26. Juni 2018 eingebracht. Über die Ergebnisse aus der Konferenz wird das Gremium am 13.09.18 informiert.)
13.09.2018:
Das Begleitgremium empfiehlt die Ablehnung des Vorschlages entsprechend der Stellungnahme des Fachamtes.
BVV-Beschluss DS/1000/VIII vom 15.11.2018 (Auszug):
" Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
...
b) die in der Anlage 2 enthaltenen Vorschläge abzulehnen
...
"
Siehe Stellungnahme zum Vorschlag Frau Schulze vom 11.10.2016
https://www.buergerhaushalt-lichtenberg.de/comment/1413#comment-1413