Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen
M. E. wird derzeit ein Wettbewerb zur Neugestaltung des Ehrenmals und der anliegenden Grünanlage vorbereitet. Der Einreicher wünscht sich die Prüfung, ob eine kleine begehbare Wasserfontäne integriert werden kann.
Zuständigkeit: Straßen- und Grünflächenamt (SGA)
Information des Straßen- und Grünflächenamtes
07.06.2022:
Der Bereich um das Ehrenmal ist teilweise ein künstlerischer Wettbewerb vorgesehen. Die Fläche ist in zwei Bereiche unterteilt. Der Mittelpunkt unterliegt dem Wettbewerb und das SGA kann für diesen Bereich keine Aussage treffen. Die Randflächen werden vom SGA geplant und gebaut. Die Installation eines Brunnens außerhalb der Wettbewerbsfläche wird abgelehnt. Diese wäre im Randbereich fehlplatziert und könnte zu der im Wettbewerb gestalteten Fläche im Widerspruch stehen.
Leitung der Geschäftsstelle Kunst am Bau und im Stadtraum und bezirkliches Standortmarketing (02.06.2022):
Der Kunstwettbewerb befindet sich in Vorbereitung. In der Auslobung zum Kunstwettbewerb würde allerdings keine Integration einer Wasserfontäne oder eines Springbrunnens stehen. Es ist dem Bezirksamt als Auslober nicht möglich, die künstlerische Freiheit einzugrenzen oder, wie in diesem Fall, Vorgaben in der Auslobung zu formulieren.
Beschlussfestlegung des Begleitgremiums Bürgerhaushalt 09.06.2022:
Das Begleitgremium empfiehlt die Ablehnung des Vorschlages entsprechend der Stellungnahme des Fachamtes.
BVV-Beschluss DS/0324/IX (25.08.2022):
Der Vorlage zur Beschlussfassung des Vorstandes wurde ohne Aussprache zugestimmt.
"... Die in der Anlage 2 enthaltenen Vorschläge sind abzulehnen."