Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen
Bisher teilen sich Radfahrer und Autofahrer die nur einseitig asphaltierte Wallensteinstraße. Es ist sehr eng, und alle Verkehrsteilnehmer versuchen möglichst nicht auf das Kopfsteinpflaster auszuweichen, was zu gefährlichen Situationen führt. Die auf einer Seite der Straße geparkten Autos verengen die Straße zusätzlich. Lösung: Autoabstellplätze weglassen, Straße auch auf der zweiten Seite aspaltieren und Fahrradstreifen einrichten.
Zuständigkeit: Straßen- und Grünflächenamt
Information des Fachamtes (09.04.2024):
Der Vorschlag wurde im Rahmen des Anliegenmanagements bearbeitet, da es sich hier um verkehrsrechtliche Fragestellungen handelt, über die nicht im Bürgerhaushalt entschieden werden kann.
Prüfergebnis:
Die Wallensteinstraße ist in Fahrbahnmitte ausreichend asphaltiert, die Kfz-Belastung ist zudem überschaubar und hat eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h. Somit ist die Anlage von Radverkehrsanlagen gemäß den anerkannten Regeln der Technik grundsätzlich nicht erforderlich.
Da in der Wallensteinstraße keine Regenentwässerungsmöglichkeit besteht, kann dem Ansinnen der Asphaltierung nicht nachgegangen werden. Eine Radverkehrsanlage wäre zudem aufgrund der begrenzten Platzverhältnisse auch nach Entfernung des ruhenden Verkehres nicht in Normbreite realisierbar.
Um Radfahrstreifen in den benannten Straßen zu schaffen wäre der Umbau des gesamten Straßenraumes inclusive der Fällung aller Bäume und Grunderwerb notwendig. Sollen regelkonforme Verkehrsanlagen ohne ruhenden Verkehr im Zweirichtungssystem geschaffen werden sind Straßenraumbreiten von ca. 18,00 m notwendig. Zur Verfügung stehen dagegen nur ca. 15 m.