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Vorschlag

Ereignisse
06.01.2022 Vorschlag eingereicht
11.01.2022 Zur Prüfung weitergeleitet an das Straßen- und Grünflächenamt
19.01.2022 Bearbeitung im Anliegenmanagement
20.01.2022 Anliegen bearbeitet
Termine

Zur Zeit keine Termine

Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen

  • wann und vom wem er eingereicht wurde
  • wer ihn wie kommentiert hat
  • welche Beschlusslage er erhalten hat
  • welche Termine ihn betreffen
  • wie er umgesetzt wurde.

Neu-Lichtenberg öffentliches Straßenland

Verlängerung des Radweges

bürgerlicht
06.01.2022
0
2022-1-3

In der Lückstraße endet der Radweg im Nichts. Fahre ich mit dem Rad nach Osten, habe ich nach einiger Zeit die Wahl auf der Straße oder auf dem Fußweg weiterzufahren. In diesem Bereich (auf der Höhe Lückstraße 3) ist die Lückstraße eine "highway to hell", weil da alles längsbrettert, deshalb fahre ich auf dem Bürgersteig, was die Polizei nicht will.

Umsetzungsbericht

Zuständigkeit: Straßen- und Grünflächenamt
 
Information des Fachamtes
 
19.01.2022:
Der Vorschlag wird im Rahmen des Anliegenmanagements bearbeitet.
 
20.01.2022:
Das Problem der fehlenden Radverkehrsanlagen (RVA) in der Lückstraße ist bekannt. Aus diesem Grund hat das Straßen- und Grünflächenamt die Radverkehrsführung schon oft mit den zuständigen Abteilungen der Sen UMVK (Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher und Klimaschutz) thematisiert, die auch für diese Straße zuständig ist. Da in der Lückstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h beträgt, ist dort – gemäß den anerkannten Regeln der Technik – grundsätzlich keine gesonderte Radverkehrsanlage erforderlich.
 
In der Lückstraße beträgt die gesamte Fahrbahnbreite 8,50 m. Die Einrichtung von Radverkehrsanlagen auf der Fahrbahn nach dem Mobilitätsgesetz mit jeweils erforderlichen 2,00 m je Fahrtrichtung, einhergehend mit einer Herausnahme des ruhenden Verkehrs am Fahrbahnrand, verringert die Fahrbahnbreite auf 4,50 m.
Diese Breite ist zur Bewältigung der vorhandenen Verkehrsbelastung nicht ausreichend, insbesondere da von Seiten der BVG, die in der Lückstraße mit mehreren Buslinien verkehrt, Mindestbreiten von 3,25 m pro Fahrtrichtung gefordert werden.
Für die Anlage eines Radfahrstreifens, unter Herausnahme der Parker, wären 2,00 m zzgl. 0,25 m Markierung erforderlich. Dafür wären dann Fahrbahnbreiten von 8,75 m erforderlich, bzw. es müsste von den für Radfahrstreifen im Mobilitätsgesetz geforderten Breiten abgewichen werden.
 
Die Radverkehrsanlagen für die Gegenrichtung fährt auf der Fahrbahn bzw. müsste über das Nebennetz abgewickelt werden. Eine wirkliche Ausweichstrecke bietet sich jedoch aufgrund der unterschiedlichen Ziele nicht an.
Die Einrichtung von Radwegen auf den Gehwegen ist aufgrund der geringen Gehwegbreiten nicht möglich.
 
Das Problem wird weiterhin in den Steuerungsrunden mit Sen UMVK behandelt. Wie das Problem gelöst werden wird, kann zu jetzigem Zeitpunkt leider noch nicht gesagt werden.