Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen
Hallo ,
zur Zeit finden in der Hagenstrasse (nördlicher Teil) Bauarbeiten gegenüber dem Nibelungenpark statt.
Ich hatte schon einmal den Vorschlag gemacht die dortige Einbahnstrasse zu drehen denn damit wäre die Hagenstrasse als Umfahrung für die LZA`s auf der Siegfriedstrasse unattraktiv und somit wäre für den Kindergarten ,Schule und benutzende Kinder des Nibelungenpark`mit geringen Mitteln eine kleine Verbesserung der Verkehrssicherheit erreicht.
Es müßten nur die Verkehrszeichen getauscht werden.
Zuständigkeit: Straßen- und Grünflächenamt
Information des Fachamtes (05.11.2018):
Derzeit befindet sich im begehrten Bereich eine Vollsperrung aufgrund von Bauarbeiten der Berliner Wasserbetriebe. Für diesen Abschnitt sollen im Anschluss diverse Maßnahmen durch das Straßen- und Grünflächenamt erfolgen.
Der nun geäußerte Wunsch, die Einbahnstraßenführung umzukehren, wird zusammen mit dem Bürgerhaushaltsvorschlag 2018-1-2 (Freigabe der Einbahnstraße Hagenstraße für Fahrradfahrer) geprüft, sobald die Baumaßnahmen in diesem Bereich beendet sind. Eine Änderung der Richtung könnte nur erfolgen, wenn alle zu prüfenden Voraussetzungen (wie z.B. Schwenkradien) dies zulassen.
Ergänzung Straßenverkehrsbehörde (09.01.2019):
Die Einbahnstraßenregelung in der Hagenstraße zu drehen wurde nach gründlicher Prüfung mit dem Fachbereich II abgelehnt. Die angefügte Argumentation im Bürgerhaushalt ist nicht nachvollziehbar. Die Umfahrung über die Hagenstraße auf die Siegfriedstraße ist lediglich für die Anwohnerschaft des Nibelungenviertels und angrenzendem Wohngebiet attraktiv. Des Weiteren ist der Kita- und Schulbereich hierbei nicht tangiert, da sich dieser rechts der Hagenstraße und somit entgegengesetzt der Siegfriedstraße befindet. Würde man die Einbahnstraße drehen, wäre das Ergebnis unverändert. Somit ist mitzuteilen, dass die derzeitige Verkehrsführung bestehen bleibt.
Beschlussempfehlung des Begleitgremiums Bürgerhaushalt 10.01.2019:
Das Begleitgremium empfiehlt die Ablehnung des Vorschlages entsprechend der Stellungnahme des Fachamtes.
BVV-Beschluss 21.02.2019 (DS/1143/VIII):
Die in der Anlage 2 enthaltenen Vorschläge sind abzulehnen.