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Vorschlag

Ereignisse
26.11.2017 Vorschlag eingereicht
30.11.2017 Vorschlag an Begleitgremium geleitet
01.03.2018 Beschluss Begleitgremium: abzulehnen
26.03.2018 Vorschlag weitergeleitet an BVV zur Beratung und Beschlussfassung
19.04.2018 Vorschlag abgelehnt gem. BVV-Beschluss DS/0670/VIII vom 19.04.18

Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen

  • wann und vom wem er eingereicht wurde
  • wer ihn wie kommentiert hat
  • welche Beschlusslage er erhalten hat
  • welche Termine ihn betreffen
  • wie er umgesetzt wurde.

Alt-Lichtenberg öffentliches Straßenland

Verkehrsberuhigung Wotanstraße

Bernd Bohrisch
26.11.2017
0
2017-1-74

Ich bitte Sie, zur Verkehrsberuhigung - insbesondere im südlichen Teil der Wotanstraße - eine Asphaltierung zu prüfen.

Umsetzungsbericht

Zuständigkeit: Straßen- und Grünflächenamt
 
Information des Straßen- und Grünflächenamtes (07.12.2017):
Der bauliche Zustand der Fahrbahn in der Wotanstraße zwischen Nr. 1-7A (zwischen Fanningerstr. bis Rüdigerstr.) ist dem Fachamt bekannt. Die Fahrbahnbefestigung aus Großsteinpflaster ist in Teilen leicht uneben, jedoch ist die Straße in einem verkehrssicheren Zustand. Eine vollständige Instandsetzung ist aus baulichen Gründen nicht erforderlich.Mit den, für die bauliche Unterhaltung öffentlicher Verkehrsflächen zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln, kann das Straßen- und Grünflächenamt ohnehin nur die Verkehrssicherheit auf den Straßen des Bezirkes aufrechterhalten. Eine umfassende Erneuerung von Fahrbahnflächen ist derzeit nicht möglich. Damit wäre die Aufnahme dieser Maßnahme in die Investitionsplanung erforderlich. Wann diese dann ausgeführt wird, hängt von der Bereitstellung der finanziellen Mittel ab.
 
Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass eine Asphaltierung aufgrund des glatten Fahrkomforts oftmals mit einer Beschleunigung des Fahrzeugverkehrs einhergeht, was der im Vorschlagstitel gewünschten „Verkehrsberuhigung“ widerspräche. Sollten Sonderprogramme der Senantsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz für derartige Maßnahmen aufgelegt werden, können ggf. die Maßnahmen in Abhängigkeit vom Volumen eingeordnet werden. Die Begutachtung und Einschätzung des jeweiligen baulichen Zustandes der Straßen und deren Bewertung hinsichtlich der dringenden Notwendigkeit zur Instandsetzung, muss dabei stets unter Berücksichtigung des gesamten Straßennetzes im Bezirk erfolgen. Voraussetzung ist aber, dass mit dem zur Verfügung stehenden Fachpersonal diese Maßnahmen auch abgewickelt und erfüllt werden können. Kostenschätzung: 170.000 Euro
 
Information der Geschäftsstelle FAN Beirat (25.01.2018):
Nach Auskunft der STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbH gibt es für die Wotanstraße (und Umgebung) keine Planungen in Bezug auf die Sanierung der Fahrbahn. Dieses Thema wurde im Workshop zum Niebelungenviertel am 30.11.2017 nicht besprochen bzw. von der Bürgerschaft nicht vorgetragen. Eine Sanierung aus dem Förderprogramm „Stadtumbau Ost“ ist nicht geplant/möglich (Kostenschätzung des Fachamtes liegt bei 170.000 Euro). Der Stellungnahme des Fachamtes wird gefolgt („…, dass eine Asphaltierung aufgrund des glatten Fahrkomforts oftmals mit einer Beschleunigung des Fahrzeugverkehrs einhergeht, was der im Vorschlagstitel gewünschten „Verkehrsberuhigung“ widerspräche…“)
 
Beschlussempfehlung des Begleitgremiums Bürgerhaushalt:
07.12.2017: Vertagung auf die Sitzung am 01.03.2018
01.03.2018: Ablehnung
 
BVV-Beschluss 19.04.2018 (DS/0670/VIII):
Die in der Anlage 2 enthaltenen Vorschläge sind abzulehnen.