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Vorschlag

Ereignisse
24.08.2021 Vorschlag eingereicht
24.08.2021 Zur Prüfung weitergeleitet an das Straßen- und Grünflächenamt
08.10.2021 Bearbeitung im Anliegenmanagement durch das Straßen- und Grünflächenamt
13.10.2021 Anliegen bearbeitet
Termine

Zur Zeit keine Termine

Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen

  • wann und vom wem er eingereicht wurde
  • wer ihn wie kommentiert hat
  • welche Beschlusslage er erhalten hat
  • welche Termine ihn betreffen
  • wie er umgesetzt wurde.

Alt-Lichtenberg öffentliches Straßenland

Verkehrsberuhigung und Zebrastreifen Gotlindestraße / Ecke Schottstraße

Nick Meißner
24.08.2021
0
2021-1-81

Die Überquerung der Gotlindestraße zum Fußweg vom Spielplatz ist bereits generell problematisch gewesen, durch die jetzigen Bauarbeiten (Howoge- Atzpodienstraße und kommend Gotlindestraße BVG - Schienenerneuerung in der Siegfriedstraße usw. usf.) wird der Verkehr durch die Plonz- und Schottstraße umgeleitet und massiv vermehrt. Die Kreuzung ist auch durch parkende Autos nicht gut einsehbar. Daher möchten wir hier einen Zebrastreifen beantragen, sowie die Sicherung der Kreuzung, da der Parkabstand zur Kreuzung nicht eingehalten und auch oftmals direkt davor längsgeparkt wird, was die Fahrspur einengt und die Sicht verschlechtert. Generell wäre es von Nöten in der Umgebung weitere Verkehrsschilder aufzustellen, die auf spielende Kinder und Tempo 30 hinweisen, da das Tempolimit insbesondere in Stoßzeiten von kaum jemand eingehalten wird. Das Wohngebiet beinhaltet eine Schule und mehrere Kitas und wird momentan eher als Schnellstraße genutzt, da es eine der wenigen Verbindungen zwischen der Frankfurter Allee und der Landsberger Allee darstellt, wo man eventuell nicht im Stau feststeckt. Dies hat sich bereits wohl "rumgesprochen" unter den motorisierten Verkehrsteilnehmern.

Mit freundlichem Gruß
i.A. Nick Meißner
Bürgerinitiative auf dem lichten Berg

Umsetzungsbericht

Zuständigkeit: Straßen- und Grünflächenamt
 
Information des Fachamtes (13.10.2021):
Mit Sicherheit wird die Gotlindestraße im Zuge der Gleisbauarbeit derzeit stark befahren, doch dies wird sich dann auch wieder entspannen und bedarf für diesen Moment keiner zusätzlichen Regelung.
Weiterhin kann nicht nachvollzogen werden, dass in dieser Straße gerast wird. Die vor Ort befindliche Fahrbahngasse ermöglicht kein konfliktfreien gegenläufigen Verkehr, sodass ohnehin häufig abgebremst werden muss.
 
Das Parken im Bereich von Einmündungen und Kreuzungen ist in der StVO klar geregelt und bedarf keiner zusätzlichen Beschilderung.
 
Das Parken ist unzulässig vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, soweit in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist, vor Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 8 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten.
 
Die Überwachung des ruhenden Verkehrs obliegt dem Ordnungsamt und die des fließenden Verkehrs der Polizei.