Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen
Der Weg (siehe Karte) sollte so verbreitert werden, dass zwei Personen infektionssicher aneinander vorbeigehen können. Auch nach der (Pandemie-)Krise könnte die Verbreiterung immer noch nützlich sein, so könnten z. B. auch Personen mit Rollator & Kinderwagen aneinander vorbeigehen, ohne auf die Grünfläche treten zu müssen.
Zuständigkeit: privat/ Straßen- und Grünflächenamt
Straßen- und Grünflächenamt (08.02.2022):
Sehr geehrter Vorschlagseinreicher,
Ihren im Bürgerhaushalt eingereichten Vorschlag 2021-1-36 werden wir im Rahmen des Anliegen Managements weiter bearbeiten.
Nach erneuter Prüfung durch den zuständigen Fachbereich wird der Vorschlag weiterhin abgelehnt. Der vorgeschlagene Weg befindet sich nur teilweise auf öffentlichen Straßenland. Eine Investition von öffentlichen Mitteln privaten Flächen ist nicht zulässig. Selbst wenn das Straßen- und Grünflächenamt eine Verbreiterung des Weges vornehmen wurde, würde dieser abrupt an der Grenze der privaten Fläche enden. Dies würde für die Bürger und Bürgerinnen keinen zufriedenstellenden Zustand darstellen. Hinzu kommt, dass hier keine Gefahrenstelle erkannt werden kann. Damit ist eine Baumaßnahme und die damit benötigten finanziellen Mittel haushaltstechnisch nicht zu rechtfertigen. Zumal in unmittelbarer Entfernung ein Weg mit ausreichender Breite bereits vorhanden ist. Der Umweg ist als zumutbar einzuschätzen. Mit Hinblick auf den Grundsatz der Sparsamkeit und unter Abwägung des angestrebten Nutzens ist die vorgeschlagene Maßnahme daher nicht zu rechtfertigen, selbst wenn der private Eigentümer den angrenzenden Weg ausbauen würde.
Information der Geschäftsstelle Bürgerhaushalt
08.02.2022:
Eine Rückmeldung des Eigentümers liegt nicht vor.
05.11.2021:
Nach Auskunft des Straßen- und Grünflächenamtes verläuft fast der gesamte Weg auf einem privaten Gelände.
Daher wurde der Vorschlag an den privaten Eigentümer mit der Bitte um Prüfung und Stellungnahme weiterleitet.
Nach Eingang der Antwort wird diese online veröffentlicht.
Information des Fachamtes (15.07.2021):
Die begrenzten finanziellen und personellen Ressourcen des Straßen- und Grünflächenamtes werden prioritär zu Erfüllung der Kernaufgaben (Straßenunterhaltung, der Beseitigung von Schäden auf Flächen des öffentlichen Straßenlandes und des Straßenzubehörs zur Gewährleitung der Verkehrssicherheit und Leistungsfähigkeit der Verkehrsanlagen) benötigt.
Nach Prüfung durch den zuständigen Fachbereich hat sich herausgestellt, dass der genannte Gehwegabschnitt min. 4 m breit ist.
Diese Breite ermöglicht eine gefahrenlose Nutzung, auch in Pandemiezeiten, in beiden Richtungen. Daher kann keine Gefahrenstelle erkannt werden.
Nach Abwägung kann daher seitens des Straßenbaulastträgers dem Vorschlag nicht gefolgt werden.
Ich meinte auch den Querweg, der über die Grasfläche zum Datheplatz führt . An dem niedergetreten oder nicht mehr vorhandenen Grasnarben ist eindeutig erkennbar, dass der Weg zu klein für zwei Personen ist, Da die meisten durch die Enge des Weges auf die Grünfläche ausweichen. Es war nicht der Hauptweg der als Lieferverkehr zu Dahteplatz gemeint. Deswegen scheint mir die Ablehnung ungerechtfertigt zu sein und bitte um nochmalige Überprüfung meines Vorschlages
Antwort des Straßen- und Grünflächenamtes zum Kommentar vom 15.07.2021:
Ihren im Bürgerhaushalt eingereichten Vorschlag 2021-1-36 werden wir im Rahmen des Anliegen Managements weiter bearbeiten.
Gerne prüft das Straßen- und Grünflächenamt Ihren Vorschlag erneut.
Hierfür wird um Beschreibung der genauen Örtlichkeit gebeten. Ideal wäre ein Kartenausschnitt, auf dem der Weg markiert ist. Vielen Dank.
Der Weg wird, auf Bild von zwei Poller markiert.
leider weiß ich nicht wie ich hier ein neues Bild hochladen kann.
Der schmale Weg ist nicht mal 2 m breit! Sonst wäre ja nicht der Rasen daneben niedergetrampelt