Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen
Die Ampelschaltungen der Fussgängerüberwege Frankfurter Allee/Rathausstrasse und Frankfurter Allee/Atzpodienstrasse (bei LIDL) sind so schlecht geschalten, dass gehbehinderte bzw.ältere Menschen oder mit Kinderwagen nie über die gesamte Strasse kommen, entweder in der Mitte inmitten der Autoabgase stehen bleiben müssen oder rüberrennen müssen. Besonders unangenehm ist es bei schlechtem Wetter (Regen,Schneematsch), da wird man dann von vorn und hinten nass gespritzt durch die Autos.
Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr (Sitzung am 19.12.2013):
Der Ausschuss empfiehlt die Ablehnung.
Vorschlag wurde bereits mehrfach von der Verkehrslenkung abgelehnt.
Stand 27.06.2013:
Der Vorschlag wurde der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) zur Kenntnisnahme in der Sitzung am 27.06.2013 vorgelegt.
Die BVV nahm zur Kenntnis, dass der Vorschlag in die entsprechenden Kommunikations- bzw. Verfahrenswege entsprechend der Rahmenkonzeption zum Bürgerhaushalt geleitet wird (s. Drucksache – DS/0824/VII).
Stand: 12.06.2013
Zuständigkeit: Verkehrslenkung Berlin
Information des Fachamtes:
Anliegen wurde bereits mehrfach bei der Verkehrslenkung (VLB) angemeldet und dort abgelehnt. (siehe auch nicht umgesetzbarer Vorschlag 13-8-3)
Stellungnahme VLB vom 01.02.13:
Die Lichtzeichenanlage Frankfurter Allee/Rathausstraße ist bereits verkehrstechnisch optimiert. Aufgrund mathematischer Zeit-Weg-Beziehungen (Zusammenhang zwischen Fahr-, Gehgeschwindigkeit, Geometrie des Knotenpunktes, Abstand zu den benachbarten Lichtsignalanlagen) bestehen Zielkonflikte zwischen Fußgängern und Kraftfahrzeugen. Die Zielkonflikte sind entsprechend der Verkehrsbelastung abgewogen worden. ln der Früh- und Spätspitze muss der Kraftfahrzeugverkehr innerhalb der "Grünen Welle" berücksichtigt werden, um die Umweltbelastung zu minimieren. Aufgrund der mathematischen Zeit-Weg-Beziehungen entstehen dadurch für den Fußgänger leider Halte auf dem Mittelstreifen. Bei einer Breite von ca. 5,00 m ist dies vertretbar. Zu den anderen Zeiten wird den Fußgängern eine Querung ohne Halt auf dem Mittelstreifen ermöglicht. Dann entstehen aufgrund der mathematischen Zeit-Weg-Beziehungen Halte für den Kraftfahrzeugverkehr.