Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen
Bis 15 m vor dem Fußgängerübergang über die Buchberger Straße, an der Kreuzung zur Schulze-Boysen-Straße, darf geparkt werden. Damit wird die Sicht für Fußgänger vollständig versperrt. Besonders, wenn höhere Fahrzeuge Parken. Aber das sind heutzutage fast alle Kfz. Um zu sehen, ob man sicher über die Straße gehen kann, muss ein Fußgänger also auf die Straße treten. Das ist eine unhaltbare Situation. Auch wenn bisher offenbar nichts passiert ist. Diese Parkmöglichkeit sollte daher beschränkt - besser beseitigt werden. Es betrifft etwa 2 oder 3 Fahrzeuge.
Information des Straßen- und Grünflächenamtes
06.08.2024:
Der Fußgängerüberweg über die Buchberger Straße, östlich Schulze-Boysen-Straße, sowie die Querungsstelle in der Hauffstraße sind angeordnet.Bzgl. Umsetzungszeitpunkt liegen keine Informationen vor.
30.08.2023:
Der Fußgängerüberweg (FGÜ), welcher die Schulze-Boysen-Straße queren sollte, wurde durch die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt abgelehnt, weil hier keine ausreichende Sichtbeziehung besteht. Der FGÜ über die Buchberger Straße, inklusive einer Gehwegerweiterung, soll kommen. Ein Umsetzungszeitpunkt kann noch nicht benannt werden.
Zusätzlich wird in der Hauffstraße (hinter der Kurve) eine barrierefreie Querungsstelle eingerichtet werden. Die Zahlen der Verkehrszählung waren zu gering für einen FGÜ.
21.02.2023:
Durch die AG zur Förderung des Fußverkehrs (Querungshilfe) wurde ein Antrag auf Anordnung von zwei Fußgängerüberwegen (FGÜ) bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz gestellt. Ein FGÜ soll die Schulze-Boysen-Straße im Zuge der vorhandenen Mittelinsel südlich der Buchberger Straße queren. Der zweite FGÜ soll die Buchberger Straße östlich der Schulze-Boysen-Straße queren.
14.09.2022:
Die Buchberger Straße wurde in der AG besprochen. Es gibt jedoch noch keine abschließende Festlegung. Es soll ein Ortstermin stattfinden. Wann dieser stattfinden kann, ist nicht bekannt.
27.08.2021/22.02.2022:
Bezüglich der Prüfung von Maßnahmen zur Verbesserung der Querungssicherheit in der Buchberger Straße liegen aus der AG derzeit keine neuen Informationen vor.
16.02.2021:
Für die Prüfung möglicher weiterer Maßnahmen für Fußgänger im Bereich des Knotenpunktes Buchberger Straße/ Schulze-Boyse-Straße wird von der AG bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutznoch eine Verkehrsuntersuchung als Grundlage abgewartet, dessen Ergebnisse leider noch nicht vorliegen.
Daher gibt es bzgl. des Maßnahmenvorschlags noch keinen aktuelleren Stand, außer die geplante Abordnung der Vorfahrtbeschilderung.
Hinweis Geschäftsstelle Bürgerhaushalt (13.11.2020):
zu dieser Thematik sind zwei Vorschläge zum Bürgerhaushalt noch in Bearbeitung:
2019-1-10: https://www.buergerhaushalt-lichtenberg.de/vorschlag/ampel-fuer-sicheren-schulweg
2019-1-64: https://www.buergerhaushalt-lichtenberg.de/vorschlag/strassenueberquerung-buchberger-strasse-schulze-boysen-strasse-muss-sicherer-werden