Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen
Die Kreuzung Zingster Str./ Ecke Ribnitzer Str. (abbiegende Hauptstr.) ist für Kinder und ältere Menschen sehr schlecht einsehbar und daher eine stetige Gefahrenquelle beim Überqueren dieser Kreuzung. Autos aus der Zingster Str. nehmen die Kurve oft mit überhöhter Geschwindigkeit. Daher wäre ein Tempolimit von 30 km/h für die gesamte Zingster Str. von Vorteil, um allen ein sicheres Überqueren dieser Kreuzung zu ermöglichen. Somit wäre auch das gesamte Ostseeviertel einheitlich mit Tempo 30.
Zuständigkeit: Verkehrslenkung Berlin
Information des Fachamtes
Stand 17.03.2016 (s. Abschlussbericht zur DS/1184/VII):
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hatte sich mit dem Anliegen der BVV zuständigkeitshalber an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gewandt und um Prüfung sowie Stellungnahme gebeten.
Zwischenzeitlich ist das Antwortschreiben der Senatsverwaltung im Bezirksamt eingegangen.
Darin wird mitgeteilt, dass aus Sicht der übergeordneten Straßennetzplanung kein Anlass bestünde, die Ribnitzer Straße und Zingster Straße in den jeweiligen Straßenabschnitten aus dem übergeordneten Straßennetz von Berlin zu entlassen bzw. ihre Verbindungsfunktion neu zu bewerten.
Die Zingster Straße sei die Hauptsammelstraße im Wohngebiet zwischen Bahntrasse und Darßer Straße. Sie binde das Wohngebiet an der Falkenberger Chaussee (Verbindungsfunktionsstufe II) und an das Ortsteilzentrum um den Prerower Platz an. Durch die Verknüpfung über die Ribnitzer Straße sei das Wohngebiet zusätzlich mit der Darßer Straße (heute Verbindungsstufe III, zukünftig Verbindungsstufe II) verbunden. Eine Einbindung in die anliegenden Tempo -30- Zonenwürde der verkehrlichen Verbindungsfunktion entgegenstehen.
Weiter wurde aber mitgeteilt, dass aber in der Zingster Straße, ab Ribnitzer Straße Richtung Falkenberger Chaussee die Geschwindigkeit ebenfalls auf 30 Meternauf 30km/h herabgesetzt werde. Das erforderliche Anhörungs/Anordnungsverfahren sei eingeleitet worden.
Stand: 03.12.2013:
Die Zingster Straße ist als Ergänzungsstraße eingestuft, somit ist nach Nr. 35 (2) ZustKatOrd die Verkehrslenkung Berlin zuständig.
Fachliche Position der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde:
Die Zingster Straße gehört zu den Hauptverkehrsstraßen. Im Kreuzungsbereich der Ribnitzer Straße (abbiegende Hauptstraße) ist die Geschwindigkeit bereits auf 30 km/h reduziert.
Eine Gefahrenquelle für Fußgänger kann nicht festgestellt werden. Die Sichtbeziehungen zwischen den Verkehrsteilnehmern sind gut. Des Weiteren bedürfen Fahrzeuge bei Abbiegevorgängen einer Geschwindigkeitsreduzierung, auch wenn einer abknickenden Vorfahrt gefolgt wird. In der Zingster Straße verlaufen zwei Tramlinien der BVG. Eine Geschwindigkeitsreduzierung würde dem Ziel der Beschleunigung und damit die Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs entgegenstehen. Gerade die Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs soll aber dazu beitragen, die Stadt nachhaltig vom motorisierten Individualverkehr und dessen negativen Auswirkungen zu entlasten. Behinderungen würden sich auf das Erreichen des Zieles negativ auswirken.
BVV-Beschluss 18.09.2014 (DS/1161/VII):
Das Bezirksamt wird ersucht das Anliegen an die zuständige Stelle weiterzuleiten.
Tempo 30 bereits vorhanden !
Die Zingster Straße wird zunehmend als Umgehungsstraße zur Darßer Str. genutzt (Umgehung zumindest von drei Ampelanlagen auf der Strecke Falkenberger Chaussee zur Darßer Str). Damit erhöht sich nicht nur der Durchfahrtsverkehr in dieser Straße, sondern auch die damit verbundenen Lärmbelästigungen für die Anwohner. Ein Tempolimit wäre auch aus diesem Grund eine Maßnahme für mehr Lebensqualität aller Anwohner dieses Wohngebietes.