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Vorschlag

Ereignisse
08.08.2018 Vorschlag eingereicht
31.08.2018 Vorschlag an Begleitgremium geleitet
13.09.2018 Beschluss Begleitgremium: abzulehnen
16.10.2018 Vorschlag weitergeleitet an BVV zur Beratung und Beschlussfassung
15.11.2018 Vorschlag abgelehnt gem. BVV Beschluss DS/1000/VIII vom 15.11.2018
Termine

Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen

  • wann und vom wem er eingereicht wurde
  • wer ihn wie kommentiert hat
  • welche Beschlusslage er erhalten hat
  • welche Termine ihn betreffen
  • wie er umgesetzt wurde.

Karlshorst öffentliches Straßenland

Straßen- und Gehwegsanierung Remser Weg/ Honnefer Straße

anthi
08.08.2018
0
2018-1-71

Die Straße Remser Weg / Honnefer Straße und der dazugehörige Gehweg ist in einem sehr schlechten Zustand, der sich nach der Erneuerung verschiedener Abwassergullis und der behelfsmäßigen Instandsetzung der umliegenden Straßenabschnitte weiter verschlechtert hat.
Darüber hinaus kommt es morgens und spätnachmittags immer wieder zu Störungen des Straßenverkehrs durch rücksichtslose Eltern, die ihre Kinder zur Kita bringen bzw. von dieser abholen und dafür verschiedenste Verkehrsregeln missachten.

Ich schlage die vollständige Sanierung des Remser Weges, von der Kreuzung zur Köpenicker Allee bis zur Honnefer Straße Kreuzung Rheinsteinstraße, einschließlich des zugehörigen Fußweges, bei gleichzeitiger Einrichtung einer Einbahnstraße vor.

Umsetzungsbericht

Zuständigkeit: Straßen- und Grünflächenamt
 
Information des Fachamtes (13.09.2018):
Der Investitionsstau im Straßenland konnte bisher nicht annäheren abgebaut werden, so dass zahlreiche Straßen dringend eines grundhaften Neubaus bedürfen. Die Honeffer Straße und der Rhenser Weg, der hier sicherlich gemeint war, haben eine untergeordnete verkehrliche Bedeutung und weisen einen verkehrssicheren Zustand auf. Insofern liegt hier keine besondere Dringlichkeit eines Neubaus vor. Trotzdem werden die Straßen längerfristig für eine grundhafte Erneuerung der Fahrbahn vorgemerkt.
 
Explizite Hinweise auf konkrete Gefahren hinsichtlich Verkehrsordnungswidrigkeiten oder gar Schadensereignisse im Bereich der in Rede stehenden Straßen sind dem Ordnungsamt sowie der Straßenverkehrsbehörde Lichtenberg nicht bekannt.Beide Straßenabschnitte bieten ausreichend Ausweichmöglichkeiten für den gegenläufigen Fließverkehr. Darüber hinaus würde die Einrichtung einer Einbahnstraße dazu führen, dass mit einer Zunahme der gefahrenen Geschwindigkeit zu rechnen ist.
 
In Ermangelung einer konkreten Gefahr wird keine Anordnung zur Einrichtung einer Einbahnstraße erfolgen.
 
Beschlussempfehlung des Begleitgremiums Bürgerhaushalt (13.09.2018):
Das Begleitgremium empfiehlt die Ablehnung des Vorschlages entsprechend der Stellungnahme des Fachamtes.
 
BVV-Beschluss DS/1000/VIII vom 15.11.2018 (Auszug):
" Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
...
b)        die in der Anlage 2 enthaltenen Vorschläge abzulehnen
...
"