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Vorschlag

Ereignisse
15.05.2024 Vorschlag eingereicht
21.05.2024 Zur Prüfung weitergeleitet an das Straßen- und Grünflächenamt
07.06.2024 Bearbeitung im Anliegenmanagement
07.06.2024 Anliegen bearbeitet
Termine

Zur Zeit keine Termine

Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen

  • wann und vom wem er eingereicht wurde
  • wer ihn wie kommentiert hat
  • welche Beschlusslage er erhalten hat
  • welche Termine ihn betreffen
  • wie er umgesetzt wurde.

Alt-Lichtenberg öffentliches Straßenland

Stoppen der Fahrbahnverengung

jimueller
15.05.2024
1
2024-1-16

Bitte stoppen Sie die Fahrbahnverengung an der "BV 11K15 ISS und 11Y12 Gymnasium Allee der Kosmonauten".

Dort gibt es morgens regelmäßigen Verkehr in die Sackgasse oder aufgrund weniger Parkplätze wieder raus. Ich schlimmsten Fall wird die Zufahrt zum Krankenhaus und die Straßenbahnschienen blockiert.

Eine Fahrbahnverengung in einer Kurve kurz vor einer Sackgasse hat folgende Nachteile:
- Sichtbehinderung: Reduzierte Sicht auf entgegenkommenden Verkehr.
- Unfallgefahr: Erhöhtes Risiko von Zusammenstößen.
- Manövrierprobleme: Schwieriger für größere Fahrzeuge wie Müllwagen oder Lieferfahrzeuge.
- Staus: Engstelle kann zu Verkehrsbehinderungen führen.
- Erschwerte Rettungswege: Notfallfahrzeuge könnten behindert werden.
- Blockade von Krankenhauszufahrten: Verzögerung von Rettungsdiensten und Patienten.
- Behinderung von Bahnübergängen: Erhöhtes Risiko von Unfällen und Unterbrechungen im Zugverkehr.

Umsetzungsbericht

Zuständigkeit: Straßen- und Grünflächenamt
 
Information des Fachamtes (07.06.2024):
Vorab ist zu sagen, dass es sich bei dem Bürgerhaushaltsvorschlag zur Fahrbahnverengung um kein Thema für den Bürgerhaushalt handelt, solche Sachverhalte können gern jederzeit an SGA@lichtenberg.berlin.de gemeldet werden. Weiterhin werden hier subjektive Anmerkungen aufgeführt, die weder fachlich noch sachlich belegt sind bzw. werden können.
Die Fahrbahnverengungen befinden sich auf der Seite des ausfahrenden Verkehrs, der einfahrende Verkehr ist nicht behindert (auch Rettungsfahrzeuge zum KKH nicht). Es gilt nach wie vor die StVO mit dem § 1 der „gegenseitigen Rücksichtnahme“, Fahrbahnverengungen bzw. Gehwegvorstreckungen dienen der Verkehrssicherheit der Fußgänger und hier der Schulwegsicherheit.
Ein Fehlverhallten einzelner Kfz-Führer kann nicht ausgeschlossen werden, eine Berücksichtigung solcher Fehlverhalten ist in der Straßenplanung nicht umfassend möglich und muss durch die Ordnungsbehörden geahndet werden.
Die Verkehrssicherheit wird auf die schwächsten Verkehrsteilnehmer abgestellt.
 
Im Folgenden wird auf die einzelnen Punkte des Anliegens eingegangen mit folgenden Stellungnahmen:
 
Eine Fahrbahnverengung in einer Kurve kurz vor einer Sackgasse hat folgende Nachteile:
 
1)         Sichtbehinderung: Reduzierte Sicht auf entgegenkommenden Verkehr.
Der Bereich ist sehr gut einsehbar. Keine Sichtbehinderung in beide Richtungen.
 
2)         Unfallgefahr: Erhöhtes Risiko von Zusammenstößen.
Straßenzug ist als 30-Strecke ausgewiesen.
Gehwegvorstreckung dient zur weiteren Reduzierung der Geschwindigkeit, wodurch die Sicherheit der Fußgänger erhöht wird.
Weniger Geschwindigkeit im Straßenverkehr bedeutet mehr Sicherheit für alle.
 
3)         Manövrierprobleme: Schwieriger für größere Fahrzeuge wie Müllwagen oder Lieferfahrzeuge.
Es wurde lediglich die Fahrbahn im Bereich der Gehwegvorstreckung verengt (Länge ca. 5,80 m).
Dies ist eine anerkannte Maßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Fußgänger.
 Die Fahrbahn bleibt weiterhin vor und hinter der Vorstreckung zweispurig.
 
4)         Staus: Engstelle kann zu Verkehrsbehinderungen führen.
Gemäß der StVO ist der Verkehrsfluss im besagten Bereich klar definiert.
Es wurde lediglich die Fahrbahn im Bereich der Gehwegvorstreckung verengt (Länge ca. 5,80 m).
Die Fahrbahn bleibt weiterhin vor und hinter der Vorstreckung zweispurig.
 
5)         Erschwerte Rettungswege: Notfallfahrzeuge könnten behindert werden.
Siehe Pkt. 3
 
6)         Blockade von Krankenhauszufahrten: Verzögerung von Rettungsdiensten und Patienten.
Krankenhauszufahrt liegt ca. 110 m von der Gehwegvorstreckung entfernt.
Gemäß der StVO ist der Verkehrsfluss durch die Vorfahrtsregelung klar definiert.
Die von der Rhinstraße kommende Fahrzeuge haben Vorfahrt, wodurch ein Rückstau bis zur Krankenhauszufahrt ausgeschlossen werden kann.
 
7)         Behinderung von Bahnübergängen: Erhöhtes Risiko von Unfällen und Unterbrechungen im Zugverkehr.
Bahnübergang liegt ca. 95 m von der Gehwegvorstreckung entfernt.
Gemäß der StVO ist der Verkehrsfluss durch die Vorfahrtsregelung klar definiert.
Eine Behinderung des Zugverkehres durch Rückstaubildung kann ausgeschlossen werden.
Weiterhin gilt die StVO, in der auch das Verhalten der Kfz-Führer an Bahnübergängen geregelt ist.

 
Kommentare

meinen sie im ernst, ihr vorschlag hält das procedere auf?
wissen sie um die jahrelange planerei u. verwaltungsmechanismen im vorfeld ?
das geld wurde bewilligt, die aufträge wurden ausgeschrieben, die firmen sind beauftragt.
laut foto sind die bauarbeiten vor dem abschluss.
ich vermute es gab eine bürgerbeteiligung im vorfeld, wo sie ihre einwände hätten geltend machen können.
haben sie haus u. grund in der nähe?

bürgerlicht
23.05.2024