Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen
Zuständigkeit: privat (Hauptstadt Ruschestraße 103 GmbH)
Info des Vorschlagseinreichers (06.11.2020):
Die Stolperfalle ist behoben.
Stellungnahme seitens des Eigentümers (01.10.2020):
Bei einem Höhenunterschied von 2 cm handelt es sich nach unserer Einschätzung um keine „sehr gefährliche“ Unfallstelle. Fußgänger*innen sind bei der Nutzung von Fuß- und Gehwegen bitte angehalten, auf kleine Höhenunterschiede zu achten. Bis jetzt gab es zu dem Thema auch noch keinen gemeldeten Vorfall.
Information des Straßen- und Grünflächenamtes (09.09.2020):
Die örtliche Situation wurde seitens des Straßen- und Grünflächenamtes geprüft. Die Beseitigung der Stolperstelle kann seitens des Straßen- und Grünflächenamtes nicht beauftragt werden.
Begründung:
Bei der Verkehrsfläche auf dem Grundstück Ruschestraße – Normannstraße handelt es sich nicht um öffentliches Straßenland.
Das Anliegen wird an den Eigentümer mit der Bitte um Prüfung und Stellungnahme weitergeleitet.