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Vorschlag

Ereignisse
04.08.2021 Vorschlag eingereicht
06.08.2021 Zur Prüfung weitergeleitet an das Straßen- und Grünflächenamt
28.02.2022 Vorschlag an Begleitgremium geleitet
10.03.2022 Beschluss Begleitgremium: abzulehnen
06.05.2022 Vorschlag weitergeleitet an BVV zur Beratung und Beschlussfassung
19.05.2022 Vorschlag abgelehnt gem. BVV Beschluss DS/0234/IX vom 19.05.2022
Termine

Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen

  • wann und vom wem er eingereicht wurde
  • wer ihn wie kommentiert hat
  • welche Beschlusslage er erhalten hat
  • welche Termine ihn betreffen
  • wie er umgesetzt wurde.

Alt-Lichtenberg Umwelt & Natur

Spielplatzeinzäunung

Nick Meißner
04.08.2021
2
2021-1-77

Die Situation vor dem ansässigen Spielplatz "Gottlindestr 66" hin zur Gotlindestraße ist unseres Erachtens gefährdend. Der Spielpatz ist nicht ausreichend gesichert, hier befinden sich lediglich Steinblöcke und davor Parkplätze. Es wäre notwendig einen Zaun zu errichten.
Der Weg zwischen Gotlindestraße und Bornitzstraße wird als "Fahrradweg" genutzt, auch hier gibt es keine ausreichende Unterteilung zum Spielplatz, so dass ein Zaun ( mit Toren) oder eine andere Möglichkeit der Begrenzung dringend nötig wäre.

Mit freundlichem Gruß
i.A. Nick Meißner
Bürgerinitiative auf dem lichten Berg

Umsetzungsbericht

Zuständigkeit: Straßen- und Grünflächenamt
 
Information des Fachamtes (08.10.2021):
Die "AV Verkehrssicherheit öffentlicher Kinderspielplätze“ - Pkt. 2.1 fordert eine Einfriedung von Spielplatzen. Eine wirkungsvolle Einfriedung soll das unbewusste Verlassen des Spielplatzes verhindern.
 
Pkt. 3.5 der vorgenannten AV besagt allgemein, dass alle Sicherheitsmängel zu beseitigen sind, der Schutz von Kleinkindern ist nicht explizit genannt.
Unsere öffentlichen Spielplätze sind nicht für Kleinkinder bis 36 Monaten ausgelegt, da diese einer erhöhten Aufsichtspflicht unterliegen und im öffentlichen Raum dies nicht gewährleistet werden kann.
Nach Gesetzt über öffentliche Spielplätze (Kinderspielplatzgesetz) §7 Abs. 1 "Spielplätze sollen möglichst in angemessener Entfernung zur Wohnung liegen. Sie sollen von schädlichen Emissionen und Gefahrenquelle abgelegen oder, wenn dies nicht möglich ist, durch geeignete Abschirmungen oder andere Sicherheitsvorkehrungen abgegrenzt angelegt werden."
Bei der benannten Straße handelt es sich um eine Straße in einer "30 km/h" Zone, zwischen Fahrbahn und Grünfläche befinden sich Parkflächen (quer zur Fahrbahn).
Die Grünfläche vor dem Spielbereich des Spielplatzes (min. 20 m ) wird zur Fahrbahn durch Steinquader und der Weg mittels rot-weiß markierter, versetzter Zugangsbarrieren begrenzt.
 
Die beschriebene Örtlichkeit stell daher keine unmittelbare Gefahrenquelle dar, welche durch eine Abschirmung des Spielplatz gesondert geschützt werden muss.
 
Der Weg zwischen Gotlindestraße und Bornitzstraße ist als öffentliche Grünanlage gewidmet, in der das Fahrradfahren generell nicht erlaubt ist. Daher wird das SGA keine extra Zäune oder andere Absperrungen vornehmen.
Die Ausstellung zusätzlicher Schilder ist erfahrungsgemäß nicht zielführend. Zudem liegen in dem zuständigen Revier auch keine Beobachtungen zu massiven Konflikt zwischen Radfahrenden und den Nutzern des Spielplatzes vor.
 
Beschlussfestlegung des Begleitgremiums Bürgerhaushalt 10.03.2022:
Das Begleitgremium empfiehlt die Ablehnung des Vorschlages entsprechend der Stellungnahme des Fachamtes.
 
BVV-Beschluss DS/0234/IX (19.05.2022):
"...
Die in der Anlage 2 enthaltenen Vorschläge sind abzulehnen."

 
Kommentare

Eine klarere Abgrenzung des Spielplatzes unterstützen auch andere Anwohner*innen.
Jedoch sollten hierbei weitere Faktoren/Lebensumstände berücksichtigt werden. Durch die Zweckbestimmung des gesamten Areals als öffentlicher Spielplatz kann der Weg zwischen Gotlindestraße und Bornitzstraße (wie oben von Herrn Meißner beschrieben) nicht von Radfahrenden genutzt werden. Schon jetzt gibt es in dem Gebiet kaum Radwegen. Es wäre wichtig, das Wohngebiet durch mehr Radwege zu erschließen.
Auch Hundehalter*innen, die in der Bornitzstraße wohnen, haben offiziell keine Möglichkeit, den Weg zur Gotlindestraße zu passieren, ohne eine Ordnungswidrigkeit zu begehen.

Es wäre deshalb wünschenswert, bei der Abgrenzung darüber nachzudenken, lediglich den unmittelbaren Spielplatz einzuzäunen und nicht den gesamten Weg unzugänglich zu machen. Beispielsweise könnte anstelle der aktuell installierten Metallbögen ein Zaun errichtet werden, so wie dies bei fast allen Spielplätzen der Fall ist.
Bei den Metallbögen ist allg. nicht wirklich nachvollziehbar, welche Funktion diese erfüllen sollen. Suggeriert werden Möglichkeiten Fahrräder anzuschließen, wobei fraglich ist, warum dies genau an dieser Stelle gewünscht sein sollte.

CB
09.08.2021

da habe ich mich undeutlich ausgedrückt, so meinte ich dies auch

Nick Meißner
16.08.2021