Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen
Zuständigkeit: Straßen- und Grünflächenamt
Information des Fachamtes
13.09.2022:
Der Auftrag wurde am 13.09.22 ausgeführt (siehe Bilder), der Vorschlag ist umgesetzt.
24.08.2022:
Die Herstellerfirma hat die Vorschläge geprüft und für Beschattungsmaßnahmen, die sicherheitstechnisch und handwerklich möglich sind, ein Angebot unterbreitet. Der Auftrag wurde erteilt, ein Ausführungstermin konnte noch nicht benannt werden.
Es können zwei Dächer und eine Verdichtung des Daches vom vorhanden Pavillon umgesetzt werden.
Leider sind die anderen Vorschläge aus fachlicher Sicht nicht realisierbar.
03.05.2022:
Nachweislich ist die Sonneneinstrahlung und damit die UV-Belastung in den letzten Jahren angestiegen, der Wunsch nach sinnvollem Sonnenschutz ist damit verständlich und somit nicht von der Hand zu weisen. Jedoch kann im Ergebnis der Prüfung dem Wunsch aus Sicht des Straßen- und Grünflächenamtes nicht entsprochen werden. Begründung: Der technische Sonnenschutz, also die Nachrüstung mit entsprechenden Ausstattungen, ist mit einem erheblichen Aufwand verbunden, der i.d.R. zu Lasten der Spielmöglichkeiten auf dem Spielplatz geht. Zudem kann maximal eine Beschattung einzelner kleiner Teilflächen erreicht werden. Für öffentliche Spielplätze kommen außerdem nur feste Anlagen in Frage, die geeignet und in der Lage sind, über das ganze Jahr Wind und Regen zu widerstehen. Ein stetiger An- und Abbau je nach Jahreszeit und Witterung ist nicht realisierbar. Allein die Ausführung eines Sonnensegels bedeutet 100% bis 300% Mehrkosten gegenüber Halbjahressegeln. Die Errichtung von derartigen Sonnensegeln setzt ggf. eine Baugenehmigung, mindestens aber eine statische Berechnung und eine Freigaben der Fundamentierung durch einen Fachbetrieb voraus. Bei der Planung und der Errichtung von Sonnenschutz sind darüber hinaus spezielle Vorgaben zu beachten, die die Installation einer solchen Schutzvariante selten sinnvoll möglich machen. Da wären u.a.:
Eine natürliche Beschattung durch Bäume wäre eine gewünschte Alternative, die aber auch nicht zur vollen Zufriedenheit eingesetzt werden kann.
Fazit:
Nicht alles, was wünschenswert ist, ist auch realisierbar. Ein Spielplatz in einer öffentlichen Anlage ist auch nicht vergleichbar mit „geschützten“ (überwachten) Spielplätzen in Kita’s, Schulen und privaten Einrichtungen. In diesem Zusammenhang muss auch auf die Verantwortung der Eltern hingewiesen werden den persönlichen Sonnenschutz, in Form geeigneter Bekleidung (Sonnenhut, langärmlige dünne Kleidung) und anderer Schutzmaßnahmen (z.B. das Auftragen von Sonnenschutzmitteln), an die Wetterbedingungen anzupassen.
Anmerkung am Rande:
Durch die Genehmigung von Kinderbetreuungseinrichtungen ohne eigene Grünfläche (Garten) kommt es zum vermehrten Aufenthalt von Kindern bis 36 Monaten auf den Spielplätzen. Für diese Altersgruppe sind unsere öffentlichen Spielplätze nicht eingerichtet, und können sie auch nicht sein. Die erhöhten Sicherheitsansprüche können durch das Straßen- und Grünflächenamt nicht stets gewährleistet werden, auch die Beseitigung des gestiegenen Müllaufkommens, insbesondere durch benutztes Windelmaterial, ist nicht ständig und sofort zu realisieren.
Information der Geschäftsstelle Bürgerhaushalt (10.06.2022):
Inhaltsgleiche Vorschläge
wurden in der Sitzung des Begleitgremiums Bürgerhaushalt am 09.06.2022 behandelt.
Beschlussfestlegung des Begleitgremiums Bürgerhaushalt 09.06.2022:
Die Vorschläge werden auf die nächste Sitzung am 08.09.2022, verbunden mit dem Prüfauftrag an das Straßen- und Grünflächenamt für kurz- und mittelfristige Lösungen sowie Einbindung der Einreicherin des Vorschlages 2022-1-33 in die anstehenden Gespräche mit dem Spielplatz-Architekten sowie dem Hersteller der Spielgeräte, vertagt.
Beschlussfestlegung des Begleitgremiums Bürgerhaushalt 08.09.2022:
Das Begleitgremium empfiehlt die Umsetzung des Vorschlages entsprechend der Stellungnahme des Fachamtes vom 24.08.2022.