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Vorschlag

Ereignisse
06.08.2021 Vorschlag eingereicht
10.08.2021 Zur Prüfung weitergeleitet an das Straßen- und Grünflächenamt
24.08.2021 Bearbeitung im Anliegenmanagement
18.10.2021 Anliegen bearbeitet
Termine

Zur Zeit keine Termine

Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen

  • wann und vom wem er eingereicht wurde
  • wer ihn wie kommentiert hat
  • welche Beschlusslage er erhalten hat
  • welche Termine ihn betreffen
  • wie er umgesetzt wurde.

Alt-Hohenschönhausen Süd öffentliches Straßenland

Spiegel Bahnübergang Altenhofer Straße zur Konrad-Wolf-Straße

Falkenberg80
06.08.2021
1
2021-1-78

Wenn man die Konrad-Wolf-Straße befährt ist die Ausfahrt der Straßenbahn aus der Altenhofer Straße sehr schlecht einsehbar. Ein Spiegel, in dem man bereits sehen kann, dass die Straßenbahn kommt, wäre sehr hilfreich. Oft genug gesehen, wie die Autos noch kurz vor der Bahn rüberfahren. Da wir auch Grünpflanzen dort stehen haben, die die Einsicht zusätzlich behindern. Verkehrssicherheit letztendlich für Alle!

Umsetzungsbericht

Zuständigkeit: Straßen- und Grünflächenamt
 
Information des Fachamtes
 
18.10.2021:
Grundsätzlich betrachtet das Straßen- und Grünflächenamt Lichtenberg die Aufstellung von Verkehrsspiegeln kritisch, da optische Verzerrungen, die durch den Spiegel verursacht werden zu einer Fehleinschätzung der verkehrlichen Situation führen können, da reale Abstände und Geschwindigkeiten anders dargestellt werden. Dieses kann bei ungeübten Fahrzeugführern eher zu Gefahrensituationen führen. Außerdem können durch den Spiegel verursachte Reflexionen, teilweise in Kombination mit Verschmutzungen negativ auf den Straßenverkehr einwirken. Grundsätzlich werden Verkehrsspiegel i.d.R. jedoch so aufgestellt, dass das Einfahren in den Fließverkehr bei eingeschränkten Sichtverhältnissen (keine direkte Sichtbeziehung) erleichtert wird. Eine Garantie, dass ein Verkehrsspiegel immer richtig ausgerichtet ist und die Verkehrssituation reflektiert und nicht durch einen Verkehrsunfall oder Vandalismus zerstört, verdreht oder beschmutzt ist, kann vom Straßenbaulastträger nicht gegeben werden.
 
An dieser Stelle ist jedoch zu erwarten, dass aufgrund der guten Einsehbarkeit in den Straßenzug selbst, die angestrebte Funktion gar nicht durch die am Verkehr Teilnehmenden nicht erkannt wird, da der notwendige Aufstellort insbesondere für Ortsunkundige, keine Rückschlusse auf die Funktion des Spiegels geben würde. Wir nehmen diesen Hinweis zum Anlass, eine Rückfrage bei der Polizei und der BVG hinsichtlich des Unfallgeschehens an besagter Örtlichkeit zu starten und würden (sofern als notwendig erachtet) ggf. eine Änderung der Vorfahrtregelung bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde der Senatsverwaltung für Umwelt-, Verkehr- und Klimaschutz anregen.
 
9.9.2021:
Grundsätzlich betrachtet das Straßen- und Grünflächenamt Lichtenberg die Aufstellung von Verkehrsspiegeln kritisch, da optische Verzerrungen, die durch den Spiegel verursacht werden zu einer Fehleinschätzung der verkehrlichen Situation führen können, da reale Abstände und Geschwindigkeiten anders dargestellt werden. Dieses kann bei ungeübten Fahrzeugführern eher zu Gefahrensituationen führen. Außerdem können durch den Spiegel verursachte Reflexionen, teilweise in Kombination mit Verschmutzungen negativ auf den Straßenverkehr einwirken. Grundsätzlich werden Verkehrsspiegel i.d.R. jedoch so aufgestellt, dass das Einfahren in den Fließverkehr bei eingeschränkten Sichtverhältnissen (keine direkte Sichtbeziehung) erleichtert wird. Eine Garantie, dass ein Verkehrsspiegel immer richtig ausgerichtet ist und die Verkehrssituation reflektiert und nicht durch einen Verkehrsunfall oder Vandalismus zerstört, verdreht oder beschmutzt ist, kann vom Straßenbaulastträger nicht gegeben werden.
 
An dieser Stelle ist jedoch zu erwarten, dass aufgrund der guten Einsehbarkeit in den Straßenzug selbst, die angestrebte Funktion gar nicht durch die am Verkehr Teilnehmenden nicht erkannt wird, da der notwendige Aufstellort insbesondere für Ortsunkundige, keine Rückschlusse auf die Funktion des Spiegels geben würde. Wir nehmen diesen Hinweis zum Anlass, eine Rückfrage bei der Polizei und der BVG hinsichtlich des Unfallgeschehens an besagter Örtlichkeit zu starten und würden (sofern als notwendig erachtet) ggf. eine Änderung der Vorfahrtregelung bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde der Senatsverwaltung für Umwelt-, Verkehr- und Klimaschutz anregen.

 
Kommentare

Man könnte dort auch einfach ein Warnblinker installieren wenn ein Zug kommt o.ä. da gibt's genug Möglichkeiten ist nur scheinbar von der Senatsverkehrsverwaltung nicht gewollt.

Tommy Vendt
26.08.2021