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Vorschlag

Ereignisse
23.05.2019 Vorschlag eingereicht
27.08.2019 Vorschlag an Begleitgremium geleitet
11.06.2020 Beschluss Begleitgremium: abzulehnen
20.07.2020 Vorschlag weitergeleitet an BVV zur Beratung und Beschlussfassung
08.10.2020 Vorschlag abgelehnt gem. BVV Beschluss DS/1765/VIII vom 08.10.2020

Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen

  • wann und vom wem er eingereicht wurde
  • wer ihn wie kommentiert hat
  • welche Beschlusslage er erhalten hat
  • welche Termine ihn betreffen
  • wie er umgesetzt wurde.

Karlshorst Umwelt & Natur

Sonnensegel für Kinderspielplatz am Traberweg

Veronika Herr
23.05.2019
2
2019-1-30

Die Kinder und Eltern aus ganz Karlshorst, insbesondere die Kinder und Eltern aus dem Prinzenviertel lieben ihren großen Sandspielplatz auf dem Traberweg. Er ist umzäunt und gut gepflegt und bietet auch für Kleinkinder Buddel- und Schaukelfreude. Am schönen Tagen ist der Spielplatz besonders gut besucht. Denn viele Eltern kommen gerne mit ihren Kindern, weil auf dem Spielplatz auch ausreichend Spiel- und Buddelzeug zu finden ist, das von den Eltern für die Allgemeinheit "gespendet" wird. Das hat den großen Vorteil, dass die Eltern nicht selbst regelmäßig Spiel- und Buddelsachen umhertransportieren müssen.

Bilder: Straßen- und Grünflächenamt

Umsetzungsbericht

Zuständigkeit: Straßen- und Grünflächenamt
 
Information des Fachamtes
05.09.2019:
Ein Sonnenschutz für den öffentlichen Bereich, insbesondere für Spielplätze muss besondere Bedingungen erfüllen und ist nicht mit einem Sonnenschutz, der in Kitas und Privatgärten installiert wird, vergleichbar.
Zur Verdeutlichung hierzu einige Vorgaben:
Das gesamte Konstrukt muss den auftretenden Schnee- und Windlasten gewachsen sein.Es darf nicht bekletterbar sein, weder vom Boden noch von anderen Erhöhungen, z.B. Spielgeräten, Bänken.Das Material des Segels muss UV-beständig, reißfest und mindestens schwer entflammbar sein.Die Pfosten dürfen nicht in den Sicherheitsbereichen der Spielgeräte stehen oder Wege bzw. Eingänge derart verengen, dass die Vorgaben der Inklusion nicht mehr gewährleistet sind.Die Fundamentierung muss über eine Tiefbaufirma, nach dem dann mitgelieferten Fundamentplan durchgeführt werden. Notwendig ist eine Tiefenfundamentierung, die das Vorhandensein von Leitungsplänen bzw. Suchschachtungen voraussetzt. Die Kosten hierfür sind erst nach Erhalt des Fundamentplanes erfragbar.
 
Am 02.07.2019 ging die Antwort der zur Angebotsabgabe kontaktierten Firma ein:
Es wurde mitgeteilt, dass keine Montage auf dem Spielplatz möglich ist, da entweder der geplante Sonnenschutz in den Sicherheitsbereich der Spielanlage mit Rutsche oder in den Bereich der Wegefläche / Zaun ragt. Abschließend ist somit festzustellen, dass die Umsetzung des Vorschlags nicht möglich ist.
 
02.10.2019:
Nachweislich ist die Sonneneinstrahlung und damit die UV-Belastung in den letzten Jahren angestiegen, der Wunsch nach sinnvollem Sonnenschutz ist damit verständlich und somit nicht von der Hand zu weisen.
 
Der technische Sonnenschutz, also die Nachrüstung mit entsprechenden Ausstattungen ist mit einem erheblichen Aufwand verbunden, der i.d.R. zu Lasten der Spielmöglichkeiten auf dem Spielplatz geht. Zudem kann maximal eine Beschattung einzelner kleiner Teilflächen erreicht werden.
 
Für öffentliche Spielplätze kommen außerdem nur feste Anlagen in Frage, die geeignet und in der Lage sind über das ganze Jahr Wind und Regen zu widerstehen. Ein stetiger An- und Abbau je nach Jahreszeit und Witterung ist nicht realisierbar. Allein die Ausführung eines Sonnensegels bedeutet 100% bis 300% Mehrkosten gegenüber Halbjahressegeln. Die Errichtung von derartigen Sonnensegeln setzt ggf. eine Baugenehmigung, mindestens aber eine statische Berechnung und eine Freigabe der Fundamentierung durch einen Fachbetrieb voraus.
Bei der Planung und der Errichtung von Sonnenschutz sind darüber hinaus spezielle Vorgaben zu beachten, die die Installation einer solchen Schutzvariante selten sinnvoll möglich machen.
 
Da wären u.a.:
- Sicherheitstechnisch vorgegebene Abstände zu den Spielgeräten (auch in der Höhe!) müssen gegeben sein. (Sicherheitsbereiche der Spielgeräte, keine Bekletterbarkeit des Sonnenschutzes, keine Möglichkeit des Übersteigens von Spielgeräten oder sonstigen Ausstattungen auf den Sonnenschutz)
- Zur Minderung von Vandalismus und Fehlnutzungen sollte der Sonnenschutz nicht regendicht, aber besonders robust (reißfest) und zumindest schwer entflammbar sein.
- Eine Demontage und Einlagerung über die Wintermonate, wenigstens bei zu erwartenden höheren Schneelasten muss gewährleistet werden.
 
Eine natürliche Beschattung durch Bäume wäre eine gewünschte Alternative, die aber auch nicht zur vollen Zufriedenheit eingesetzt werden kann.
- Bäume im Randbereich werfen ihren Schatten nicht dahin, wo er gewollt ist.
- Bäume im Randbereich der Sandflächen verunreinigen durch das Abwerfen des Laubs und ggf. von Teilen der Blüten und Früchte den Sand, was wiederum zur Minderung der Fallschutzeigenschaften führt und einen Sandwechsel in kürzeren Abständen notwendig macht (hoher Kostenaufwand). Defekte an Wegeflächen durch Wurzelwachstum sind vorprogrammiert.
- Bäume in Sandflächen haben zwar einen positiven Schattenwurf, sorgen aber dafür, dass im Wurzelbereich (bei Kronendurchmesser+2,00m) das Fallschutzmaterial nicht in geforderter Schichtdicke aufgebracht werden kann und damit die für die Spielmöglichkeiten zur Verfügung stehende Fläche merklich gemindert wird.
 
Speziell am Spielplatz Traberweg wurde die Möglichkeit der Aufstellung eines Sonnensegels schon einmal geprüft. Die Antwort eines der führenden Herstellers, auf die Frage nach der Installation eines Sonnenschutzes auf diesem Spielplatz, fiel nicht positiv aus. Mehrere weitere aktuelle Anfragen diesbezüglich bei weiteren Anbietern wurden leider nicht beantwortet.
 
Gegenüber verschiedenen anderen Plätzen bietet dieser Spielplatz zumindest ein paar schattige Spielmöglichkeiten. Wie auf dem Luftbild von 2019 zu erkennen ist, wirft die Spielkombination einen Schatten, die umstehenden Alt-Bäume beschatten zu einiger Zeit einige Spielbereiche und die Spielecke mit Häuschen befindet sich in einem gut beschatteten Bereich des Spielplatzes.
 
 
Fazit:
Nicht alles, was wünschenswert ist, ist auch realisierbar. Ein Spielplatz in einer öffentlichen Anlage ist auch nicht vergleichbar mit „geschützten“ (überwachten) Spielplätzen in Kita’s, Schulen und privaten Einrichtungen.
Auch nach nochmaliger Prüfung kann dem Wunsch aus Sicht des SGA nicht entsprochen werden.
Der persönliche Sonnenschutz, in Form geeigneter Bekleidung (Sonnenhut, langärmlige dünne Kleidung) sollte mehr genutzt werde, derzeit wir dies nach Augenschein sehr wenig genutzt.
 
Anmerkung am Rande: Durch die Genehmigung von Kinderbetreuungseinrichtungen ohne eigene Grünfläche (Garten) kommt es zum vermehrten Aufenthalt von Kindern bis 36 Monaten auf den Spielplätzen. Für diese Altersgruppe sind unsere öffentlichen Spielplätze nicht eingerichtet, und können sie auch nicht sein. Die erhöhten Sicherheitsansprüche können durch uns nicht stets gewährleistet werden, auch die Beseitigung des gestiegenen Müllaufkommens, insbesondere durch benutztes Windelmaterial, ist nicht ständig und sofort zu realisieren.
 
10.03.2020:
Da der Spielplatz nicht verändert wurde, hat sich gegenüber der Stellungnahme vom 05.09.2019 auch nichts geändert.
Aus Sicht der Unterhaltung ist die Installation eines wirksamen und sicherheitskonformen Sonnenschutzes nicht möglich.
 
Beschlussfestlegung des Begleitgremiums Bürgerhaushalt
 
05.09.2019:
Vertagung auf die nächste Sitzung
Prüfauftrag an das Straßen- und Grünflächenamt, welche Alternativen für Verschattung in Frage kommen
 
11.06.2020:
Das Begleitgremium empfiehlt die Ablehnung des Vorschlages entsprechend der Stellungnahme des Fachamtes.
 
BVV-Beschluss DS/1765/VIII vom 20.08.2020:
Die Vorlage zur Beschlussfassung des Vorstandes wurde ohne Aussprache in den Ausschuss für Haushalt und Personal überwiesen.
 
Beschluss des Ausschusses für Haushalt und Personal (09.09.2020):
Der Ausschuss Haushalt und Personal empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Drucksache 1765/VIII:
 
Für die in der Anlage 1 enthaltenen Vorschläge zum Bürgerhaushalt erhält die Bezirksverwaltung den Auftrag, die Umsetzung (ggf. aus dem beschlossenen Haushaltsplan) zu ermöglichen. Die Vorschläge 2019-1-44 und 2020-1-22 werden in die entsprechenden Fachausschüsse überwiesen.
 
Die in der Anlage 2 enthaltenen Vorschläge sind abzulehnen.
 
Begründung:
Im Ausschuss wurden zwei Vorschläge im Detail diskutiert. Zum einen ging es um die Umsetzung des Vorschlages zur Sanierung der Buchberger Straße. Es wurde klargestellt, dass der Vorschlag durch Beschluss in die Prioritätenliste aufgenommen wird. Weiterhin wurde der Vorschlag zur Aufstellung eines Stoppschilds diskutiert. Hier steht die Entscheidung des Begleitgremiums im Widerspruch zur Empfehlung des Fachamtes. Der Ausschuss hat sich dem Vorschlag der CDU-Fraktion diesen Vorschlag separat abzustimmen nicht angeschlossen (5:10:0) – der BzBm hat die Debatte im Begleitgremium wiedergegeben - und empfiehlt die Annahme der Drucksache durch die BVV.
 
BVV-Beschluss DS/1765/VIII vom 08.10.2020:
Auszug
"...Die in der Anlage 2 enthaltenen Vorschläge sind abzulehnen"

 
Kommentare

wo ist der Bezug zum Sonnensegel? Lese ich 1 Anflug von Ironie heraus?
Seit wann liegt Berlin auf Sizilien oder in Andalusien?

marc aurel
24.05.2019

Der eingereichte Vorschlag ist sehr sinnvoll, da vor allem in den sonnigen Monaten die Spielgeräte in vollem Sonnenlicht liegen und ein sicheres spielen und verweilen der Kinder nur minder gegeben ist. Die Vorortbegehung unterstreicht dieses Manko noch und ist jedem zu empfehlen.
Die Installation eines festen Sonnensegels kann dies ändern und schafft schattige Plätze für Groß & Klein und somit sicherere Spielverhältnisse.

Der Spielplatz im Traberweg ist beliebt und in den Sommermonaten sehr gut besucht.

iKARUS STZ
11.06.2019