Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen
Platz mit dem Springbrunnen neben REWE/Aldi Frankfurter Allee Süd (10365)
Problemlage:
Skater benutzen den Springbrunnen zu jeder Tages- und Nachtzeit zum Skaten. Da der Springbrunnen mit Fliesen verkleidet ist, ergeben sich folgende Probleme:
- Lautstärke der Räder auf den Fliesen
- Fliesen brechen, sind kaputt aufgrund der Skateboard-Tricks und Sprüngen
- Ecken des Brunnens sind schon beschädigt
Bisherige Schritte durch Anwohner*innen:
- das Gespräch zu den Skatern wurde mehrmals gesucht
- Hinweis auf vorhandene Skatebahn in Frankfurter Allee Süd
- Skater bevorzugen diesen Springbrunnen für Videos und die "besseren Aufnahmen mit dem Wasser im Hintergrund"
- Einschaltung der Polizei und des Ordnungsamtes wegen Lärmbelastigung - gerufen von Mieter*innen Frankfurter Allee 152/154
Wunsch der Anwohner*innen:
- "Bremshügel" auf dem Rand des Springbrunnens
- Sitzen und Verweilen auf dem Rand des Springbrunnens sollte weiterhin möglich sein
- kurze Abkühlung im Springbrunnen für Groß und Klein sollte weiterhin möglich sein
Themennahe Drucksache der BVV: DS/1454/VIII - Ein neuer Stadtplatz für das Gebiet Frankfurter Allee Süd
Zuständigkeit: Straßen- und Grünflächenamt
Information Stadtteilkoordination Lichtenberg Nord/ Frankfurter Allee Süd (11.07.2024):
Der renovierte Brunnen am Stadtplatz sprudelt wieder (siehe Foto).
Information des Fachamtes
08.02.2024:
Der Brunnen ist wieder instandgesetzt worden. Als „Skaterbremsen“ wurden im Februar/ März 2024 Sitzbankauflagen eingebaut.
30.08.2023:
Der Brunnen wird wieder instandgesetzt, doch wann, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abzusehen. Nachdem Mittel vom Senat zur Reparatur zur Verfügung gestellt wurden, wurde ein Auftrag zur Instandsetzung des Brunnens beauftragt. Bei Abriss der defekten Fliesen ist zum Vorschein gekommen, dass die Betoneinfassung sehr stark beschädigt ist. Da die Kosten für die Instandsetzung der Senat trägt und die bisher zur Verfügung gestellten Mittel nicht ausreichen, hat das Straßen- und Grünflächenamt zeitnah einen Antrag auf zusätzliche Mittel gestellt. Solange die Bewilligung der zusätzlichen Mittel aussteht, müssen die Instandsetzungmaßnahmen ruhen.
21.02.2023:
Das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) kann nach eingehender Prüfung mitteilen, dass aus urheberrechtlichen Gründen keine Veränderungen an dem Brunnen vorgenommen werden können. Die beschädigten Fließen werden jedoch instandgesetzt. Das SGA bittet darum, bei unsachgemäßer Nutzung des Brunnens das Ordnungsamt zu verständigen und möchte noch einmal darauf hinweisen, dass es sich hierbei nicht um eine Skateanlage handelt.
14.09.2022:
Umsetzung in 2022 wegen fehlender finanzieller Mittel nicht möglich.
05.02.2021:
Das Straßen- und Grünflächenamt ist aktuell im Gespräch mit den Nachfahren des Künstlers. Aktuell wird ein Entwurf für eine Skaterbremse erarbeitet. Wird diesem von den Nachfahren zugestimmt, kann ein Einbau erfolgen.
21.07.2020:
Das Straßen- und Grünflächenamt prüft, ob eine „Skaterbremse“ technisch möglich ist und wieviel der Einbau kosten würde. Zudem muss aus urheberrechtlichen Gründen der Künstler befragt werden, ob er mit einer solchen Nachrüstung auch einverstanden ist. Wenn sein Einverständnis vorliegt, keine technischen Hindernisse vorliegen und auch genügend Mittel bereitstehen, wird das Straßen- und Grünflächenamt diese „Skaterbremse" einbauen lassen.
Beschlussfestlegung des Begleitgremiums Bürgerhaushalt
10.09.2020:
Vertagung auf die nächste Sitzung am 26.11.2020
Prüfauftrag an das Straßen- und Grünflächenamt: Möglichkeiten sowie Kosten einer "Skaterbremse" (in Absprache mit dem Künstler)
(Anmerkung Geschäftsstelle Bürgerhaushalt: die Sitzung am 26.11.2020 wurde pandemiebedingt abgesagt).
11.03.2021:
Das Begleitgremium empfiehlt die Umsetzung des Vorschlages entsprechend der Stellungnahme des Fachamtes (Vorbehalt, dass die Nachfahren des Künstlers ihre Zustimmung erteilen).
BVV-Beschluss DS/2089/VIII vom 29.04.2021:
Auszug:
„… Für die in der Anlage 1 enthaltenen Vorschläge zum Bürgerhaushalt erhält die Bezirksverwaltung den Auftrag, die Umsetzung (ggf. aus dem beschlossenen Haushaltsplan) zu ermöglichen …“