Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen
Auf dem Gelände an der Huronseestraße bietet die Besser Parken GmbH zahlreiche Lagercontainer zur Miete an. Diese Containerfläche stört den Gesamteindruck der Wohnumgebung. Außerdem müssen Mieter dieser Container in das Wohngebiet einfahren und sich über einen Parkplatz für die Anwohner und eine angrenzende Garagenanlage zu den Containern vorarbeiten. Dabei führt von nördlicher Seite eine Straße direkt an der Fläche vorbei. Es fehlt jedoch eine ordentliche Zufahrt von der Straße am Kaufland auf die Containerfläche. Es sollte daher eine Zufahrt zur Containerfläche gebaut werden. Außerdem sollte die Fläche durch geeignete Sichtschutzanlagen oder Bepflanzungen vom Wohngebiet abgegrenzt werden.
Zuständigkeit: privat
Information des Fachamtes
Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht 14.09.16:
Diese Container haben keine Baugenehmigung. Ob sie genehmigungsfähig sind, muss geprüft werden. In diesem Zusammenhang wäre auch eine Erschließung durch den potentiellen Antragsteller nachzuweisen.Ein Sichtschutz für die Container, die ggf. wieder entfernt werden müssen ist also zur Zeit nicht sinnvoll. Demnächst wird eine entsprechende Ordnungsaufgabe eingeleitet.
Straßen- und Grünflächenamt 15.09.16:
Das Grundstück liegt an einer öffentlich gewidmeten Straße und ist somit erschlossen.
Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht 06.12.16:
Nach Einholung einer Stellungnahme vom Fachbereich Stadtplanung wurde festgestellt, dass die Containeranlage dauerhaft nicht genehmigt werden kann. Eine befristete Genehmigung wäre vorstellbar.Eine Anhörung vor Beseitigungsanordnung ist am 22.11.2016 an den Eigentümer rausgegangen. Sollte ggf. eine befristete Genehmigung beantragt werden, ist die Erschließung unmittelbar von der öffentlichen Straße nachzuweisen. Das Straßen- und Grünflächenamt hat bereits bestätigt, dass ein unmittelbarer Anschluss zum öffentlichen Straßenland vorhanden ist.
BVV-Beschluss vom 16.03.2017 (siehe DS/0159/VIII):
Auf eine erneute Behandlung der in Anlage 4 und 5 enthaltenen Vorschläge in den Fachausschüssen der BVV wird verzichtet.