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Vorschlag

Ereignisse
26.02.2013 Vorschlag eingereicht
13.03.2013 Vorschlag an Begleitgremium geleitet
12.06.2013 Beschluss Begleitgremium: Zuständigkeit andere Behörde/Organisation
18.06.2013 Vorschlag weitergeleitet an BVV zur Beratung und Beschlussfassung
19.12.2013 Vorschlag wird weitergeleitet gem. Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr
15.09.2015 Vorschlag abgelehnt

Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen

  • wann und vom wem er eingereicht wurde
  • wer ihn wie kommentiert hat
  • welche Beschlusslage er erhalten hat
  • welche Termine ihn betreffen
  • wie er umgesetzt wurde.

Karlshorst öffentliches Straßenland

Sicherung des Schulwegs Karlshorster Grundschule

fstepi
26.02.2013
0
2013-1-81

Grundschulkindern, die den Schulweg vom "Prinzenviertel" (Bereich Ehrlichstraße, Trautenauer Straße etc.) aus in Richtung Karlshorster Grundschule ( Lisztstraße 6, 10318 Berlin) unternehmen, soll eine weitgehend gefahrenfreie Überquerung des Bereiches "Wallensteinstraße/Sangeallee/Dönhoffstraße" ermöglicht werden.
In Verlängerung der Blockdammbrücke, die für Fußgänger freigegeben ist, schlage ich daher die Einrichtung einer Ampelanlage vor.
Sollte dies nicht möglich sein, schlage ich zumindest eine 30km/h Regelung sowie die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs vor.

Vielen Dank
Frank Stephan

Umsetzungsbericht

Stellungnahme der Verkehrslenkung Berlin (Stand 31.08.2015):
In Bezug auf die gewünschte Sicherung des Schulweges Karlshorster Grundschule im Kreuzungsbereich "Dönhoffstraße/Wallensteinstraße/Sangeallee" ist festzustellen, dass dieser Kreuzungsbereich nicht zum übergeordneten Hauptverkehrsstraßennetz gehört, sondern im untergeordneten Netz liegt. Eine Lichtzeichenanlage ist aufgrund des geringen Fahrzeug- bzw. Fußgängeraufkommens nicht gerechtfertigt. Immer wieder auftretende langanhaltende Lücken im Fahrzeugstrom ermöglichen auch Grundschülern mit der erforderlichen Aufmerksamkeit eine Überquerung der Fahrbahn der Wallensteinstraße ohne besondere Gefährdungen.
Die Querungsstelle ist bereits durch eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h, zeichen 136 StVO "Achtung Kinder" sowie durch Haltverbote, die die Sichtbeziehungen freihalten, gesichert. Weitere Maßnahmen liegen in der Zuständigkeit des Bezirkes selbst.
 
 
Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr (Sitzung am 19.12.2013):
Weiterleitung an die zuständige Stelle
 
Stand 27.06.2013:
Der Vorschlag wurde der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) zur Kenntnisnahme in der Sitzung am 27.06.2013 vorgelegt.
Die BVV nahm zur Kenntnis, dass der Vorschlag in die entsprechenden Kommunikations- bzw. Verfahrenswege entsprechend der Rahmenkonzeption zum Bürgerhaushalt geleitet wird (s. Drucksache – DS/0824/VII).
 
Stand: 12.06.2013
Zuständigkeit: Verkehrslenkung Berlin
Information des Fachamtes:
Bereits gemeldete Prüfungen bei der Verkehrslenkung Berlin dazu sind abgeschlossen und abgelehnt (Begründung: Busverkehr und Verkehrsaufkommen).