Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen
Regelmäßig ist die Anbindung des Quartiersparks Rosenfelder Ring in Höhe der Hausnummer 38 für alle Verkehrsteilnehmer unsicher, wenn PKW oder Transporter nur eine kleine Schneise für den Fußverkehr lassen.
Insbesondere Kinder sehen den Straßenverkehr erst dann, wenn sie schon auf der Straße stehen (und längst nicht alle Autos fahren die vorgeschriebenen 30 km/h). Auch hinter dem Lenkrad tauchen plötzlich Fußgänger oder spielende Kinder von der Seite auf.
Eine Aufpflasterung oder Verengung auf eine Spur, wenige Meter vor und hinter dem Fußgängerüberweg (Straßenbeet o.ä.), könnten Abhilfe schaffen.
Ggf. lassen sich verkehrsberuhigende Maßnahmen, wie die o.g. Aufpflasterung, auch auf Quartierebene an vielbenutzten Überwegen anlegen (Hausnummern 20, 47, 48 und Höhe ATU-Werkstatt).
Zuständigkeit: Straßen- und Grünflächenamt
Information des Fachamtes
21.02.2023:
Eine Markierung von den vorgeschlagenen Sperrflächen wird seitens der Straßenverkehrsbehörde abgelehnt, da diese rechtlichen Regelungen und Verwaltungsvorgaben widerspricht. Aufgrund des abgesenkten Bordsteins besteht bereits ein gesetzliches Halteverbot nach § 12 (3) Nr. 5 StVO an der Querungsstelle. Die Markierung würde daher eine Doppelregelung darstellen, welche nicht zulässig sind. Zudem ist nach aktuellen Vorgaben aus der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz die Anbringung solcher Sperrflächen nicht mehr zulässig. Außerdem handelt es sich hier um eine Ordnungsaufgabe und es greift § 12 (3) Nr. 5 BeVwG, wonach die Bezirksverordnetenversammlung keine Entscheidungskompetenz hat.
Es ist jedoch anzumerken, dass diese Örtlichkeit im Rahmen der Schulwegplanung des neuen Schulgrundstücks im Rosenfelder Ring ohnehin betrachtet wird. Somit ist auch ein Ausbau zu einem späteren Zeitpunkt nicht ausgeschlossen.
31.08.2022:
Der Rosenfelder Ring gehört zum Straßennebennetz und befindet sich in einer Tempo-30-Zone. Für Autofahrende wird mittels VZ 136 (Achtung, Kinder) auf die Querungsstelle aufmerksam gemacht. Parkseitig wird der Gehweg bis an die Fahrbahn herangeführt, so dass an der Seite keine Behinderungen durch parkende Kfz bestehen. An der Gebäudeseite ist der Bordstein ggü. des Parkeingangs abgesenkt, womit das Parken an der Stelle offiziell nicht erlaubt ist.
Die Sichtverhältnisse sind aufgrund des geraden Straßenverlaufs gut. Sehr gute Sichtverhältnisse bestehen zwischen Autofahrenden und zu Fußgehenden, die vom Park kommen. Auf der Wohnseite kann die Sicht durch parkende Kfz eingeschränkt sein.
Während der Ortsbesichtigung war sehr geringer Kfz-Verkehr festzustellen. Der Spielplatz wurde wenig genutzt. Insgesamt waren nur sehr wenig zu Fußgehende zu beobachten.
Aus verkehrlicher Sicht liegt aus vorgenannten Gründen kein akuter Handlungsbedarf vor, die vorhanden Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit für zu Fußgehende zu ergänzen.
Im Hinblick auf den geplanten Schulneubau am Rosenfelder Ring ist davon auszugehen, dass sich die Verkehrssituation in dem Gebiet zukünftig verändern wird. Mit konkreteren Planungen zum Schulneubau werden auch die Schulwege geplant. Ggf. kann dieser Vorschlag aus dem Bürgerhaushalt in dem Zusammenhang berücksichtigt werden.
Beschlussfestlegung des Begleitgremiums Bürgerhaushalt 08.09.2022: Das Begleitgremium empfiehlt die Umsetzung des Vorschlages
(kurzfristige Lösung - Sperrmarkierung, Streifen mit Symbol Fußgänger)
BVV-Beschluss DS/0531/IX vom 17.11.2022:
"... Für die in der Anlage 1 enthaltenen Vorschläge zum Bürgerhaushalt erhält die Bezirksverwaltung den Auftrag, die Umsetzung (ggf. aus dem beschlossenen Haushaltsplan) zu ermöglichen..."