Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen
Spielgeräte sind ständig defekt, Schulhof ist Treffpunkt für illegale "Partys" , Glasscherben und zerbrochene Flaschen sowie Zigarettenkippen liegen rum und sind eine Gefahr für die Kinder.
Zuständigkeit: Schul- und Sportamt
Information des Fachamtes:
Stand 31.12.2015:
Die Einfriedung wurde fast komplett in 2015 erneuert. Die noch verbleibende Einfriedung wird nach der Sanierung von Haus A realisiert (voraussichtlich Ende 2016) und ist wegen der Baustelleneinrichtung im Moment nicht möglich.
Stand 10.02.2015:
In 2015 erfolgt eine umfassende Erneuerung der Einfriedung des Standortes aus Mitteln der Grünflächenunterhaltung Schule.
Stand: 13.03.2014
An der Hermann-Gmeiner-Schule wurde in 2013 ein Schlagbaum gesetzt, um das illegale Befahren und Beparken des Geländes vor dem Schulgebäude zu unterbinden. Der Schulhof ist von der Schule selbst vor langer Zeit als "offener Schulhof" deklariert worden und stand somit auch der Öffentlichkeit zur Verfügung. Entsprechende Schilder vor Ort bekundeten dies. Der Vorschlag wurde in die Schulkonferenz der Grundschule eingespeist und diese hat in ihrer Sitzung am 13.06.2013 beschlossen, dass der Schulhof nicht weiter als "offener Schulhof" deklariert werden soll und somit vollständig eingezäunt werden kann. Die Prioritätenplanung Grünflächenunterhaltung für 2014 sah eine (teilweise) Erneuerung und Ergänzung der Zaunanlagen vor (Gesamtkosten ca. 40.000 Euro). Aufgrund einer Verfügungsbeschränkung in Höhe von 200.000 Euro bei 3700/52110 (Grünflächenunterhaltung Schulen) kann die Maßnahme jedoch nicht in 2014 realisiert werden. Der noch verfügbare Mittelansatz kann in 2014 vorrangig nur noch zur Abwehr akuter Gefahren auf den schulischen Außenanlagen im Bezirk eingesetzt werden. Die Umsetzung muss über eine Fachfirma erfolgen, dafür ist eine beschränkte Ausschreibung durch den Bereich Facility Management bzw. Straßen- und Grünflächenamt erforderlich. Eine Zusage für die Umsetzung der Maßnahme in 2015 kann seitens des Fachamtes nicht erfolgen, da es nicht vorhersehbar ist, ob die Mittel für Gefahrenabwehr eingesetzt werden müssen. Gefahrenabwehr (z.B. Stolperstellen auf Schulhöfen u.ä.) hat immer Vorrang.
Beschlussfestlegung des Begleitgremiums Bürgerhaushalt:
Vorschlag war zunächst zur Votierung in 2014 vorgesehen. Das Begleitgremium befand in der Sitzung vom 13.03.14 von dieser Entscheidung abzusehen und den Vorschlag für die Umsetzung zu empfehlen.
BVV-Beschluss 19.03.2015 (DS/1392/VII):
Auszug:
"...Zur Anlage 5 der Vorlage des Vorstandes (Umsetzung im laufenden Haushaltsjahr):
Für die Vorschläge der Anlage 5 wird das Bezirksamt ersucht, die Vorschläge gemäß der Anlage im laufenden Haushalt umzusetzen..."