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Vorschlag

Ereignisse
12.03.2017 Vorschlag eingereicht
13.03.2017 Bearbeitung im Anliegenmanagement
13.03.2017 Anliegen weitergeleitet an das Ordnungsamt
19.05.2017 Anliegen bearbeitet
Termine

Zur Zeit keine Termine

Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen

  • wann und vom wem er eingereicht wurde
  • wer ihn wie kommentiert hat
  • welche Beschlusslage er erhalten hat
  • welche Termine ihn betreffen
  • wie er umgesetzt wurde.

Friedrichsfelde Süd öffentliches Straßenland

Schulbushaltestelle für Schwimmbusse

Martino
12.03.2017
0
2017-1-21

Eine Schulbushaltestelle für die Schwimmkinder zu den Schwimmzeiten wäre an der dort liegenden Schwimmhalle erforderlich. Man könnte auch dort eine Haltezone zum Ein- und Aussteigen einrichten, auch zu den Schwimmzeiten der Kinder. Es ist unerträglich, dass Kinder mit den dort wartenden BVG-Fahrgästen an der Bushaltestelle sich drängen und warten, bis der Schwimmbus kommt oder der Schwimmbus blockiert die BVG-Haltestelle. Scheinbar ist die Sicherheit der Kinder für den Bezirk nicht wichtig. Es wäre überhaupt kein Problem vor der BVG-Haltestelle dort solch eine Wartezone für die an- und abfahrenden Schwimmbusse für die Schulschwimmzeiten einzurichten.

Umsetzungsbericht

Zuständigkeit: Ordnungsamt/ Verkehrslenkung Berlin
 
Information des Fachamtes (19.05.2017):
In Absprache mit der obersten Straßenverkehrsbehörde - der Verkehrslenkung Berlin - wurde das Anliegen geprüft. Aus verkehrlicher Sicht ist es nicht nachvollziehbar, warum das Ein- und Aussteigen an einer Linienhaltestelle für Kinder unzumutbar ist. Natürlich ist es Aufgabe des Busfahrers die Linienbusse der BVG nicht zu behindern. Es steht den Organisatoren des Schwimmunterrichtes bzw. des Beförderungsunternehmens frei, eine andere, geeignete Stelle zum Ein- und Aussteigen zu wählen. Sollte die Schwimmhalle nicht nur im Einzelfall das Ziel von Bussen sein und ein regelmäßiger Bedarf bestehen, kann, wenn keine Alternativen bestehen, die Einrichtung eines eingeschränkten Haltverbotes oder Haltverbotes erwogen werden. Eine Beschwerdelage oder gar Notwendigkeit in diese Richtung ist dem Ordnungsamt bisher gänzlich unbekannt.
 
 
Bei weitergehenden Fragen steht das Ordnungsamt (030-90296/4360, 4327, 4315) bei der Verkehrsüberwachung des ruhenden Verkehrs, der Polizeiabschnitt 64 (030-4664/664700) für den Fließverkehr und das Straßen- und Grünflächenamt (030-90296/6521) für alle baulichen Aspekte sehr gern zur Verfügung.