Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen
Das Bezirksamt wählt jeweils die günstigsten Anbieter für die Reinigung der Schulen aus. Klassenräume sind aber stark frequentierte Orte. Es reicht nicht aus, wenn die Reinigungsfirma diese zwei Mal in der Woche säubert und an den anderen Tagen Schüler und Lehrer putzen müssen. Es sollten auch bessere Putzmittel bezahlt werden. Die Grundreinigung sollte nicht nur einmal jährlich stattfinden.
Stand 31.12.2014:
Die Reinigungsleistungen sollen neu ausgeschrieben werden. Es ist in dieser Ausschreibung vorgesehen, die Reinigungsfrequenz zu erhöhen. Voraussetzung ist, dass die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung stehen und die BVV die daraus resultieren Mehrkosten für HH 2016/17 bewilligt. Die Reinigungsmittel werden durch die vertraglich gebundenen Firmen geordert und eingesetzt. Eine Beschränkung auf bestimmte Reinigungsmittel ist nicht möglich, die Reinigungsmittel müssen umweltgerecht und materialverträglich sein. Die BVV hat in ihrem Beschluss zum ergänzenden Haushalt 2015 (DS/1288/VII) den Punkt 3.b der Vorlage um folgenden Satz ergänzt: "Für die Einrichtung eines "Feuerwehrfonds" zur sofortigen weiteren Verbesserung der Reinigungsleistungen in den bezirklichen Schulen werden 100 T€ zur Verfügung gestellt. "
Stand 31.12.2013
Die Ausschreibung wird vom Facility-Management vorbereitet.
Planungen zum Haushaltsplan 2013
Die Ausschreibung wird vom Facility-Management vorbereitet.
Stellungnahme des Hauptausschusses / Beschluss der BVV (DS/0130/VII)
Die Ausschreibung ist in Vorbereitung. Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, welche Mehraufwendungen dafür notwendig sind und die Ergebnisse zur Beratung des ergänzenden Haushalts 2013 vorzulegen.
Stellungnahme Fachausschuss
Der Ausschuss hält die gegenwärtige Häufigkeit von Schulreinigung für ausreichend und empfehlt dem Hauptausschuss der Stellungnahme des Fachamtes zu folgen.
Stellungnahme Bezirksamt / Fachamt
Grundsätzlich werden Reinigungsleistungen EU-weit ausgeschrieben. Der Preis ist das wesentliche Entscheidungskriterium, wobei immer durch die ausschreibende Stelle die Leistungsfähigkeit und die Auskömmlichkeit der Bieter geprüft werden. Dabei gelten die Kriterien des Vergaberechts. Die Haushaltssituation entscheidet über die Reinigungshäufigkeit. Der Leistungsumfang entspricht der DIN 77400. Die Art (Hersteller) der Reinigungsmittel kann vom Auftraggeber nicht vorgegeben werden, muss aber den Pflegehinweisen der verbauten Stoffe (z. B. Beläge ) entsprechen.
Guten Tag, das Zuschlagskriterium ist zwar der angebotene Preis, es wird aber im Vorfeld die Auskömmlichkeit der Kalkulation geprüft. Einfluss auf die Reinigungsmittel hat das Bezirksamt nicht, da jede Firma ihren Großhändler frei wählen kann. Jedoch erfolgt eine Prüfung, ob die Reinigungsmittel den Vorgaben der Materialhersteller entsprechen. Alle Firmen werden nach Angebotsabgabe auf fachliche Kompetenz geprüft. Eine Erhöhung der Reinigungsfrequenz in den Klassenräumen sowie eine zweite Grundreinigung wäre mit Mehrausgaben von ca 60% verbunden und im Rahmen des verfügbaren Budgets nicht finanzierbar.
Mängel bei den Reinigungsleistungen sind seitens der Schulen zu dokumentieren und dem Facility Management umgehend mitzuteilen. Mit diesen aussagefähigen Dokumentationen konnten in der Vergangenheit Reinigungsmängel nach gemeinsamen Gesprächen mit den beauftragten Firmen erfolgreich und nachhaltig beseitigt werden. Freundliche Grüße sendet Ihnen Herr Fröhlich aus dem Amt für Schule und Sport
Aus dem Vorschlag und aus der Antwort geht doch eindeutig hervor, wo die eigentliche Ursache liegt. Die Bezirke müsse den billigsten Anbieter nehmen. Richtig währe, den preiswertesten zu nehmen.
D. h., den Anbieter bei dem Preis und Leistung stimmen.
S. Lehmann