Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen
Der zum Gut Falkenberg gehörige See (Parkanlage) droht auszutrocknen. Eine sofortige Sanierung/ Pflege ist geboten und dringend notwendig. Der Wasserspiegel ist auf bedrohlichen Stand gesunken. Der geschichtsträchtige Gutspark wirkt sehr vernachlässigt. Es ist 5 vor 12, um auch Flora und Fauna zu erhalten.
Zuständigkeit: Umwelt- und Naturschutzamt
Information des Fachamtes
23.10.2019:
12.02.2019:
12.02.2019:
Der Bauherr hat die Planung aktualisiert und bei der Unteren Wasserbehörde eingereicht. Nach weiteren, notwendigen behördeninternen Abstimmungen wird Einleitgenehmigung derzeit durch die Untere Wasserbehörde erstellt.
06.07.2018:
Der Bauherr hat (mit Posteingang am 05.07.2018) bei der Unteren Wasserbehörde einen Antrag auf Einleitung von Niederschlagswasser in den Gutsteich Falkenberg gestellt. Dieser wird ab sofort bearbeitet.
29.06.2017:
Beim Gutsteich Falkenberg handelt es sich um ein stehendes Gewässer 2. Ordnung. Der Wasserspiegel ist zur Zeit sehr niedrig (um ca. 1 m gefallen). Zukünftig sollen Maßnahmen getroffen werden, um einen stabilen Wasserspiegel zu sichern. Im Rahmen der Bebauung des benachbarten Grundstücks (Gutshof) ist zu prüfen, ob das Regenwassersystem in den Gutsteich abgeleitet werden kann. Das Gewässer ist insgesamt als belastet und sanierungsbedürftig einzuschätzen. Für eine Sanierung sind Investitionsmittel (ca. 150.000 - 200.000 Euro) notwendig.
Beschluss des Begleitgremiums Bürgerhaushalt 29.06.2017:
Umsetzung - Annahme des Vorschlages im Sinne der Formulierung/ Stellungnahme des Fachamtes (d.h. Prüfung, ob das Regenwassersystem vom benachbarten Grundstück in den Gutsteich abgeleitet werden kann).
BVV-Beschluss vom 21.09.2017 (siehe Drucksache 0353/VIII)
Für die in der Anlage 1 enthaltenen Vorschläge zum Bürgerhaushalt erhält die Bezirksverwaltung den Auftrag, die Umsetzung aus dem beschlossenem Haushaltsplan zu ermöglichen.