Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen
Die Gudrunstraße lässt echt zu wünschen übrig. Eine Sanierung der Fahrbahn wäre echt notwendig, aber geflickt wird immer nur, wo ein Loch ist. Am Straßenrand, wo Autos parken, passiert gar nichts. Da sollte man mal anfangen was zu tun, bevor hier eine Parkraumbewirtschaftung greift.
Zuständigkeit: Straßen- und Grünflächenamt
Information des Fachamtes:
Das dargelegte Problem der schadhaften Gehweg- und Fahrbahnbereiche in der Gudrunstraße ist dem Straßen- und Grünflächenamt bekannt. Die in einigen Straßenabschnitten bestehende Oberflächenbefestigung ist gekennzeichnet durch Verschleiß- und Alterungserscheinungen sowie Unebenheiten. Der bauliche Zustand der Verkehrsflächen ist aufgrund regelmäßiger baulicher Erhaltungsmaßnahmen verkehrssicher und entspricht somit dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis. Dennoch sind einige größere Teilbereiche der Gehwege und der Fahrbahn unbestritten reparaturbedürftig.
Die umfassende Erneuerung von öffentlichen Verkehrsflächen kann jedoch infolge der anhaltend angespannten kritischen finanziellen Haushaltslage des Landes Berlin und somit letztlich auch im Bezirk Lichtenberg, nur unter Beachtung der zur Verfügung stehenden finanzellen Mittel schrittweise durchgeführt werden. Die Begutachtung und Einschätzung des jeweiligen baulichen Zustandes von Straßen und deren Bewertung hinsichtlich der dringenden Notwendigkeit zur Instandsetzung, muss dabei stets unter Berücksichtigung des gesamten Straßennetzes im Bezirk und deren Verkehrsbedeutung erfolgen.
Aufgrund der Vielzahl schadhafter Verkehrsflächen im Bezirk Lichtenberg kann derzeit kein Zeitraum für die Instandsetzung bzw. Erneuerung der betroffenen Bereiche in der Gudrunstraße benannt werden.
Voraussichtliche Straßenbaukosten für den Straßenabschnitt von Gernotstraße bis Kriemhildstraße ca. 175.000,- Euro (wäre nur im Rahmen der Investitionsplanung ab 2020 möglich).
BVV-Beschluss 21.01.2016 (DS/1865/VII):
Die Dringliche Vorlage zur Beschlussfassung des Vorstandes wurde ohne Aussprache beschlossen.
Beschluss:
Die in der Anlage 2 enthaltenen Vorschläge sind abzulehnen.