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Vorschlag

Ereignisse
27.02.2013 Vorschlag eingereicht
13.03.2013 Vorschlag an Begleitgremium geleitet
12.06.2013 Beschluss Begleitgremium: Zuständigkeit andere Behörde/Organisation
16.04.2015 Vorschlag weitergeleitet an BVV zur Beratung und Beschlussfassung
23.04.2015 Vorschlag wird weitergeleitet gem. BVV Beschluss DS/1586/VII vom 23.04.2015
26.02.2016 Vorschlag umgesetzt/inhaltlich erledigt

Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen

  • wann und vom wem er eingereicht wurde
  • wer ihn wie kommentiert hat
  • welche Beschlusslage er erhalten hat
  • welche Termine ihn betreffen
  • wie er umgesetzt wurde.

Malchow, Wartenberg und Falkenberg öffentliches Straßenland

Regenwasserkanäle in der Siedlung Wartenberg

Monika Kynast
27.02.2013
0
2013-1-108

Die Abwasserleitung kann nach Auskunft der Wasserbetriebe in der Siedlung Wartenberg nicht weiter gebaut werden, weil keine ausreichenden Regenwasserleitungen vorhanden sind. Es wäre toll, wenn alle Häuser in der Siedlung endlich an das Abwassernetz angeschlossen werden könnten.

Umsetzungsbericht

Zuständigkeit: Senatsverwaltung für Stadtenwicklung und Umwelt
 
Information des Fachamtes:
s. Zwischenbericht zur Kenntnisnahme zur Drucksache DS/0916/VII für die BVV-Sitzung am 16.06.16:
 
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
 
Die Frage der Neuordnung der Eigentumsverhältnisse der Privatstraße Straße 9 war im Vorfeld zu klären. Inzwischen hat der Bezirk die Straße übernommen.
 
Nachdem die Eigentumsverhältnisse geklärt sind, konnten die weiteren Planungen für den 4. und 5. Bauabschnitt vorangetrieben werden. Der Bauablauf stellt sich nunmehr so dar:
 
Der vierte Bauabschnitt umfasst die Straßenabschnitte:
- Birkholzer Weg von Nr. 115 bis Stadtgrenze
- Straße 7 von Nr. 25- 52
- Straße 8 von Nr. 23 - 30
 
Der fünfte Bauabschnitt umfasst die Straßenabschnitte:
- Straße 2
- Straße 5
- Straße 6 von Nr. 1 - 43
- Straße 7 von Nr. 1 - 24
- Straße 8 von Nr. 1 – 22
 
Unter der Voraussetzung, dass alle Genehmigungen vorliegen, ist ein Baubeginn des vierten Bauabschnittes für Oktober 2016 vorgesehen. Voraussichtliches Bauende soll Oktober 2017 sein.
 
Der Baubeginn für den fünften Abschnitt soll dann im März 2017 erfolgen. Die Fertigstellung ist bis Juni 2018 geplant.
 
Mit der Planung des Schmutzwasserpumpwerkes und der zugehörigen Abwasserdruckleitung wurde bereits begonnen.
 
Der Baubeginn ist ebenfalls für Oktober 2016 vorgesehen. Die Inbetriebnahme erfolgt dann spätestens mit Beendigung des vierten Bauabschnittes (Oktober 2017).
 
Die Finanzierung sowohl der Schmutzwasserkanalisation als auch des Pumpwerkes ist durch die Berliner Wasserbetriebe gesichert.
 
Stand 26.02.2016:
Mit der Planung des Schmutzwasserpumpwerkes und der zugehörigen Abwasserdruckleitung wurde bereits begonnen. Der Baubeginn ist für Oktober 2016 vorgesehen. Die Inbetriebnahme erfolgt dann spätestens mit Beendigung des vierten Bauabschnittes (Oktober 2017).
 
 
Stand 18.09.2014:
Siehe Drucksache DS/0916/VII
 
Stand: 12.06.2013
Die Berliner Wasserbetriebe (BWB) begannen in der Stadtrandsiedlung Wartenberg mit den Bauarbeiten für eine Schmutzwasserkanalisation zum Pumpwerk am Fennpfuhlweg. Nach der Fertigstellung der Kanalisation im Südteil der Siedlung wurde festgestellt, dass die Abwassermengen bei Regen das vorhandene Pumpwerk überlasten. Ursache dafür ist der erhebliche Zufluss von Niederschlagswasser über die Einsteigschächte in das Schmutzwassernetz. Die Kapazität des Pumpwerks wurde soweit wie möglich erhöht, führte jedoch nicht zur ausreichenden Entlastung. Bevor ein weiterer Ausbau der Schmutzwasserkanalisation möglich ist, muss im Einzugsgebiet ein Konzept für die Regenentwässerung aufgestellt werden. Da eine ungedrosselte Ableitung des Niederschlagswassers in vorhandene Gewässer wie den Hechtgraben nicht möglich bzw. erlaubt ist, wäre die Einrichtung eines Regenwasserrückhaltebeckens durch die Berliner Wasserbetriebe eine vorstellbare Möglichkeit zur Regenentwässerung. Für eine Genehmigung der Einleitung des Regenwassers in den Hechtgraben ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm) zuständig. Eventuell wird diese Genehmigung nur mit der Auflage einer Regenwasserreinigungsanlage erteilt. Für das Regenwasserrückhaltebecken mit eventueller Regenwasserreinigungsanlage müssten entsprechende Flächen zur Verfügung gestellt werden. Dafür wäre der Ankauf von privaten Flächen durch das Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt nötig. Derzeit werden geeignete Flächen gesucht und die Finanzierung für den Ankauf geklärt. Insgesamt ist eine Verbesserung der Niederschlagsentwässerung in der Stadtrandsiedlung Wartenberg voraussichtlich nicht vor 2016 zu erwarten. Die Planung und Errichtung der Einrichtung für die Regenentwässerung ist Aufgabe der SenStadtUm, Abteilung X, in Verbindung mit BWB.
Der Vorschlagseinreicherin wurde empfohlen, für die Jahreshauptversammlung einen Vertreter der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt einzuladen.
  
Stand 27.06.2013:
Der Vorschlag wurde der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) zur Kenntnisnahme in der Sitzung am 27.06.2013 vorgelegt.
Die BVV nahm zur Kenntnis, dass der Vorschlag in die entsprechenden Kommunikations- bzw. Verfahrenswege entsprechend der Rahmenkonzeption zum Bürgerhaushalt geleitet wird (s. Drucksache – DS/0824/VII).
 
BVV-Beschluss 23.04.2015 (DS/1586/VII):
Auszug:
"...
Die Bearbeitung der in Anlage 4 enthaltenen Vorschläge wird ohne erneute Überweisung an die Fachausschüsse der BVV abgeschlossen. Die Vorschlagseinreicher_innen sind anhand der Stellungnahmen der Fachämter darüber zu informieren, dass ihre Vorschläge im Rahmen des Bürgerhaushaltes nicht umsetzbar sind (Vorschläge2013-1-65, 2013-1-66, 2013-1-182, 2013-3-10 und 2013-1-268) bzw. dass die Vorschläge wegen fehlender Zuständigkeit des Bezirksamtes an die BSR (Vorschlag 2013-3-15), an den Kita-Eigenbetrieb Nordost (Vorschlag 2013-1-249) sowie an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und die Berliner Wasserbetriebe Vorschlag 2013-1-108) abgegeben wurden.
..."