Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen
Ich nehme Bezug auf den vorherigen Bürgerhaushaltsvorschlag (2022-1-13), der hier zu finden ist:
https://www.buergerhaushalt-lichtenberg.de/vorschlag/einbahnstrassenrege...
Ich habe die Situation nun noch anderthalb weitere Jahre beobachtet und möchte erneut Stellung zu der Angelegenheit und zur Antwort des Straßen- und Grünflächenamtes aus dem April 2022 geben.
1.) "Die Reinhardsbrunner Straße ist Tempo 30-Zone"
Insofern die Reinhardsbrunner Straße tatsächlich Tempo 30 sein soll, würde sich auch die Aufstellung entsprechender Schilder anbieten.
Weder am einen noch am anderen Ende ist ein 30er-Schild oder ein "30er Zone"-Schild. Daher "erbt" die Straße die Tempo 50 der anliegenden Straßen. Und dementsprechend wird auch gefahren.
2.) "Einbahnstraßen verursachen Umwege"
Das sehe ich hier überhaupt nicht als Problem. Mein Vorschlag war, die Durchfahrt aus Richtung "Am Wasserwerk" in Richtung "Siegfriedstraße" zu blockieren. Wer die Straße in dieser Richtung befährt, will in 95 von 100 Fällen entweder auf die Landsberger Allee oder zur Waschanlage hinter dem Autohaus in der Siegfriedstraße. Dabei lotsen einen Navigationssysteme wohl gerne durch die Reinhardsbrunner Straße, weil es wohl 100m Fahrtweg gegenüber dem Weg über die Landsberger Allee spart. Genau hierdurch entsteht aber eben Begegnungsverkehr mit dem weitaus häufigeren Verkehr aus Richtung Siegfriedstraße.
Wenn man also eine Einbahnstraße einrichtet, entlastet man die Anwohner in der Reinhardsbrunner Straße sogar, da der Begegnungsverkehr zu plötzlichem Beschleunigen, ständigem Anfahren und vor allem Hupen führt.
3.) "Einbahnstraßen ermöglichen Wenden nicht mehr"
Müllabfuhr findet in der Straße nicht statt, sie ist eine reine Durchgangsstraße. Sofern die Straße temporär blockiert ist (z.B. durch einen Lieferdienst), so habe ich noch nie einen Fahrer wenden sehen. Zumeist, weil hinter ihm bereits die nächsten Autos stehen. Und weil ein Wenden kaum möglich ist, angesichts der geringen Fahrbahnbreite.
4.) "Es existiert eine Ausweichbucht"
Ja, in Höhe der Hausnummer 106 existiert eine Feuerwehrzufahrt zu einem Werksgelände. Diese ist aber regelmäßig (fast täglich) so zugeparkt, dass sie als Ausweichstelle nicht mehr geeignet ist. Zu dieser Angelegenheit informiere ich regelmäßig das Ordnungsamt, aber dies scheint keinerlei Aktionen folgen zu lassen.
Wird eine Einbahnstraße eingerichtet, wird die Stelle auch nicht mehr als Ausweichbucht benötigt.
Ich bitte unter Berücksichtigung meiner genannten Punkte um erneute Prüfung der Angelegenheit und der Einrichtung einer Einbahnstraße mit Verbot der Durchfahrt aus Richtung "Am Wasserwerk".
Zuständigkeit: Straßen- und Grünflächenamt
Information des Fachamtes
14.12.2023:
Die Örtlichkeit Reinhardsbrunner Straße wurde durch die zuständige Kollegin in einem Ortstermin mit folgendem Ergebnis besichtigt:
Die Ausführung des Vorschlagseinreichenden, dass es sich bei dem genannten Bereich um keine Zone-30 handelt, kann bestätigt werden. Obwohl es sich um ein Nebenstraßennetz handelt, wurde der in Rede stehende Bereich als Gewerbegebiet definiert und von einer Zone-30 entbunden. Dennoch konnten vor Ort keine Beeinträchtigungen des Fließverkehrs festgestellt werden, welche die Einrichtung einer Einbahnstraße begründen würde.
Die Benutzung einer Nebenfahrbahn/ Wohngebietsstraße oder eines Gewerbegebietes zur Umfahrung von Ampelanlagen ist ein generelles und weit verbreitetes Erscheinungsbild, dass vor allem in Großstädten und auf staugefährdeten Straßen zu erkennen ist. Hauptursache für das "Abkürzen" durch die Nebenstraße ist die Ampelschaltung Landsberger Allee/ Siegfriedstraße. Faktisch ist es für viele am Verkehr Teilnehmende natürlich attraktiver diesen Rückstau durch das Wohngebiet zu umfahren. Verkehrsrechtlich können im Wohngebiet selbst kaum Maßnahmen getroffen werden, um dieser Situation entgegen zu wirken. Die Benutzung einer, dem öffentlichen Straßenverkehr uneingeschränkt gewidmeten Straße, ist auch wenn es sich um Durchgangsverkehre handelt, zunächst kein Verbotstatbestand. Das Verkehrsrecht selbst würde als Gefahrenabwehrregelung auch erst dann Maßnahmen legitimieren, wenn konkrete Gefahrenlagen bestehen, was zum jetzigen Zeitpunkt nicht der Fall ist.
Das Straßen- und Grünflächenamt wird im kommenden Jahr eine digitale Verkehrszählung vornehmen. Sollte hierbei festgestellt werden, dass eine besonders hohe Verkehrsbelastung vorliegt, werden erneut Maßnahmen geprüft.
13.11.2023:
Der Vorschlag wird im Rahmen des Anliegenmanagements bearbeitet. Der Vorschlag wird derzeit im Fachbereich geprüft.
Hallo!
Gibt es hinsichtlich der Verkehrszählung Neuigkeiten? Hat diese stattgefunden und Erkenntnisse gebracht?
Vielen Dank!