Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen
Auf Grund der fehlenden Beschilderung des vorhandenen Radweges, ist es leider nicht Pflicht, diesen zu nutzen. Leider gibt es genug Radfahrer, die, obwohl ein sehr guter Radweg vorhanden ist, trotzdem die Straße nutzen und somit sich und Andere in Gefahr bringen. Vorschlag wäre, das Verkehrszeichen 237 anzubringen.
Zuständigkeit: Verkehrslenkung Berlin (VLB)
Information der VLB (Stand 25.05.2016):
Gemäß Straßen- und Straßenverkehrsrecht sind Radfahrer Fahrzeugführer und nutzen daher grundsätzlich die Fahrbahn.
Es gibt nur wenige zwingende Gründe, die es erlauben, Radfahrenden das Befahren eines Radweges verbindlich durch das Aufstellen entsprechender Verkehrszeichen vorzuschreiben.
Diese wäre beispielsweise eine zulässige Höchstgeschwindigkeit über 50 km/h oder wenn die Radfahrer selbst durch örtliche Gegebenheiten, wie verengte Fahrstreifen, gefährdet wären.
An der o.a. Örtlichkeit liegen solche zwingenden Gründe jedoch nicht vor, sodass dem Anliegen nicht nachkommen werden kann.