Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen
Diese Straße ist recht stark befahren. Zu Haupverkehrszeiten ist es sowohl Kindern, als auch Rentnern und gehbehinderten Bürgern kaum möglich sie zu überqueren. Tageszeitabhängig müssen auch fußgesunde Erwachsene sprinten. Ein Zebrastreifen würde die Fußgängernerven schonen und den Autoverkehr nicht unnötig lange stauen.
Stellungnahme des Ordnungsamtes/ Straßenverkehrsbehörde (31.12.2015):
Die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde kann keine begründete Problemschilderung vorbringen, weil sie die Vorschläge weder mitträgt noch einreichte. Verkehrliche Anordnungen dürfen unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit nur zur konkreten Gefahrenabwehr getroffen werden. Dazu bedarf es einer Objektivierung der Gefahren durch z.B. Unfallstatistiken. Der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde liegen keine solchen Objektivierungen vor, so dass auch keine weitergehende Stellungnahme an die VLB abgegeben werden kann. Es wird zudem auf § 12 Abs. 3 Nr. 5 BezVG hingewiesen.
Stellungnahme der Verkehrslenkung Berlin (VLB) vom 31.08.2015:
Zu den anderen offenen unspezifischen Anliegen ("Querungsmöglichkeit der Schottstraße Höhe Roedeliusplatz" u.a.) sind für eine Prüfung und Stellungnahme durch die Verkehrslenkung Berlin begründete Problemschilderungen der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde notwendig.
Die Bürgerinnen und Bürger können sich mit konkreten Angaben auch gerne direkt an die VLB wenden.
Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr (Sitzung am 19.12.2013):
Weiterleitung an die zuständige Stelle
Stand: 24.09.2013
Zuständigkeit: Verkehrslenkung Berlin
Information des Fachamtes:
Die Schottstraße gehört zum Hauptstraßennetz der SteP-Stufe III (örtliche Straßenverbindung).
(SteP - Stadtentwicklungsplan)
Hallo, einen inhaltsgleichen Vorschlag finden Sie unter 2013-1-219.