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Vorschlag

Ereignisse
11.03.2021 Vorschlag eingereicht
16.03.2021 Zur Prüfung weitergeleitet an das Straßen- und Grünflächenamt
01.06.2021 Vorschlag an Begleitgremium geleitet
09.09.2021 Beschluss Begleitgremium: Umsetzung
19.10.2021 Vorschlag weitergeleitet an BVV zur Beratung und Beschlussfassung
20.01.2022 Vorschlag befürwortet gem. BVV Beschluss vom 20.01.2022
21.01.2022 Vorschlag zur Umsetzung übergeben an das Straßen- und Grünflächenamt/ Geschäftsstelle FAN-Beirat
21.01.2022 Vorschlag umgesetzt/inhaltlich erledigt

Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen

  • wann und vom wem er eingereicht wurde
  • wer ihn wie kommentiert hat
  • welche Beschlusslage er erhalten hat
  • welche Termine ihn betreffen
  • wie er umgesetzt wurde.

Alt-Lichtenberg öffentliches Straßenland

Quartier Lindenhof - Maßnahmen zur Sicherung des verkehrsberuhigten Bereiches

Sarah N.
11.03.2021
0
2021-1-28

Der "verkehrsberuhigte Bereich" im Quartier Lindenhof ist leider nicht verkehrsberuhigt, sondern sehr unsicher.

Gefahr besteht hier für alle Fußgänger, insbesondere für Kinder / beeinträchtigte Menschen.
Die Vorgabe hier ist Schrittgeschwindigkeit (im gesamten Gebiet des Lindenhofes). Da es keinen Fußweg gibt und im Gebiet naturgemäß sehr viele Familien mit kleinen Kindern wohnen, ist dies eine potenzielle Gefahrenquelle, die ganz dringend anzugehen ist.

Bei Einfahrt zum Im Lindenhof/ Klara-Weyl-Straße ist das Verkehrsschild zur verkehrsberuhigten Straße aufgestellt und ganz am Anfang durch eine einzige erhöhte Ebene verdeutlicht.
Leider müssen wir sehr oft feststellen, dass kurz danach wieder alles zu vergessen scheint für viele Fahrzeugführer und die Schrittgeschwindigkeit oft sehr weit überschritten wird, besonders häufig von Lieferanten, Zustelldiensten o.ä., aber auch einige Anwohner und Besucher halten sich nicht daran.

Für uns besteht leider absolut nicht das Gefühl, dass die Kinder dort im gesamten Quartier sorgenfrei bzw. sicher entlang laufen oder fahren können, schon gar nicht spielen. Schon oft mussten wir unser Kind sehr schnell zur Seite nehmen um es vor ignoranten Auto- und Motorradfahrern zu sichern, die nach dem besagten Schild trotzdem nochmal so richtig Gas geben. Durch Gespräche mit vielen anderen Bewohnern und insbesondere Familien, weiß ich, dass nicht nur wir diese Erfahrung teilen.

Folgende Maßnahmen wären Ideen zur Geschwindigkeitsdrosselung:

Effektiv:
- Bremsschwellen in regelmäßigen Abständen
- Verschwenkungen/ Fahrbahneinengungen zu errichten

Außerdem möglich:
- auffälligere und deutlichere Beschilderung
- Markierungen auf der Fahrbahn
- regelmäßige Verkehrskontrollen
- Hinweis-Aufsteller, ähnlich wie an Kitas oder Schulen

Hiermit geben wir, im Namen vieler anderer Anwohner / Familien, die Bitte heraus, dringend zu handeln BEVOR etwas passiert.

Ganz lieben Dank

Umsetzungsbericht

Zuständigkeit: Straßen- und Grünflächenamt
 
Information des Fachamtes
30.08.2023:
Dem Straßen- und Grünflächenamt (SGA) stehen derzeit weder finanzielle Mittel noch das notwendige Personal zur Verfügung, um diese Maßnahme umzusetzen. Auch sei noch einmal erwähnt, dass es sich hier grundlegend um eine Überwachunsproblematik handelt, für welche das SGA nicht zuständig ist, auch gibt es hier keine Unfallauffälligkeiten und die benannten Geschwindkeitsüberschreitungen werden überwiegend von den Anwohnenden selbst verursacht.
 
21.02.2023:
Die Aufstellung eines Dialogdisplays kann nicht realisiert werden, da keine Geräte vorhanden sind und nicht genügende Straßenland zur Aufstellung verfügbar wäre (es gibt keinen Seitenraum, der dem Straßen- udn Grünflächenamt gehört).  Die zugesicherten Aufpflasterungen (umgangssprachlich Bremsschwellen) befinden sich in der Vorbereitung. Die konkreten Ausführungszeiträume können noch nicht benannt werden, da die Finanzierung derzeit noch in Klärung ist. Nach Installation der Bremsschwellen sind alle Handlungsoptionen erschöpfend genutzt.
 
07.01.2022:
Das bestehende Verkehrszeichen 325.1 wurde auch auf der Rückseite beschriftet.
 
14.04.2021:
Allgemein ist es Aufgabe der Polizei als zuständige Ordnungsbehörde Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen und bei Tempoüberschreitungen zu ahnden.
Grundsätzlich liegt es auch im Interesse des Bezirksamtes Lichtenberg, dass die Flächen des öffentlichen Straßenlandes den Verkehrsteilnehmern und Anliegern gleichermaßen zur Verfügung stehen. Zugleich unterliegt der öffentliche Straßenraum auch den unterschiedlichen Nutzungsinteressen und /–rechten, die alle Verkehrsteilnehmer ebenso berücksichtigen müssen.
Die Entscheidung zum Einbau von Fahrbahnschwellen im öffentlichen Straßenland obliegt dem Straßen- und Grünflächenamt als Straßenbaulastträger.
Bei den genannten Straßen im Wohngebiet Lindenhof, handelt es sich ausschließlich um Wohngebietsstraßen mit geringem Fahrbahnquerschnitt.
Eine nachhaltige Reduzierung der zulässigen Fahrzeuggeschwindigkeit auf Schritt-Tempo etwa zum Überfahren der Schwellen ist mit dem Einbau von Fahrbahnkissen mit zulässigen Schwellenhöhen von max. 10,0 cm in den genannten Straßen nicht zu erreichen. Da die Schwellen eine lediglich punktuelle in Erscheinung tretende Wirkung erzielen, rufen sie zugleich eine unstetige Fahrweise hervor, die sich in einem zusätzlichen Brems- und Beschleunigungsverhalten bemerkbar machen. Der hierdurch entstehende Feinstaub (Bremswirkung und Abgase) und die Lärmbelästigung (Anfahr-und Abbremsverhalten) ist nachgewiesener Maße festzustellen und für den unmittelbaren Anwohner bemerkbar. Unterdessen werden durch das Überfahren der Schwellen auch Erschütterungen auf die nahe Umgebung der angrenzenden Gebäude wahrgenommen. Besonders kritisch ist die Erschwerung für die Notfalldienste (Rettungsdienst, Polizei, Feuerwehr) zu bewerten, deren schnelle Einsätze dadurch beeinträchtig oder gar behindert werden.
Der Einbau von Fahrbahnschwellen in den o.g. Straßen ist auf Grund ihrer begrenzten Wirkungsweise in Verbindung mit sicherheitstechnischen und gestalterischen Problemen ungeeignet und wird seitens des Straßen- und Grünflächenamtes und auch der Straßenverkehrsbehörde nicht befürwortet.
 
Zusätzliche verkehrliche Maßnahmen im verkehrsberuhigten Bereich können nicht angeordnet werden, da alles in der StVO bereits ausführlich geregelt ist.
 
Dennoch haben wir das Anliegen zum Anlass genommen und werden das bestehende Zeichen 325.1 nochmal auf der Rückseite beschriften. Somit sollte das Verkehrszeichen beim Einfahren jedem auffallen.  
 
Stellungnahme Geschäftsstelle FAN-Beirat vom 02.09.2021:
In einem Gespräch zum Nachgang des Begleitgremiums am 10.06.2021 wurde von der HOWOGE (Kundenzentrum) am 14.06.21 zugesagt, dass sich die HOWOGE bereits Gedanken zur Thematik gemacht hat und diese mit dem anderen Eigentümer (Domus Data) bespricht (im Sinne der Kostenteilung).
Bislang liegt leider keinerlei Reaktion von der HOWOGE dazu vor. Auf Nachfrage sind bisher keine weiteren Informationen eingegangen. Umgesetzt wurde für die Verkehrsberuhigung im Lindenhof also bislang nichts.
Die Gebietskoordination Lichtenberg Nord und der FAN-Beirat werden weiterhin das Gespräch mit der HOWOGE im Rahmen des FAN-Beirats suchen und versuchen, eine Lösung zu finden.
 
Beschlussfestlegung des Begleitgremiums Bürgerhaushalt
10.06.2021:
Vertagung auf die nächste Sitzung am 09.09.2021 + Gespräch mit HOWOGE über FAN-Beirat (Aufstellung Display)
 
09.09.2021:
Das Begleitgremium empfiehlt die Umsetzung des Vorschlages - es sollen geeignete Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung ergriffen werden.
 
BVV-Beschluss DS/0003/IX vom 04.11.2021:
Die Vorlage zur Beschlussfassung des Vorstandes wurde ohne Aussprache in den künftig für Haushalt zuständigen Ausschuss überwiesen.
 
Beschluss des Ausschusses für Haushalt/ Personal und GO (05.01.2022):
Der Ausschuss Haushalt/Personal und GO empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Drucksache 0003/IX:
 
Für die in der Anlage enthaltenen Vorschläge zum Bürgerhaushalt erhält die Bezirksverwaltung den Auftrag, die Umsetzung (ggf. aus dem beschlossenen Haushaltsplan) zu ermöglichen.
 
Begründung:
Es gab zu dieser Drucksache kein Redebedarf und keine Wortmeldung. Der Ausschuss unterstützt einstimmig die Vorschläge des Begleitgremiums zum Bürgerhaushalt.
  
BVV-Beschluss DS/0003/IX vom 20.01.2022:
Der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt/Personal und Geschäftsordnung, die Vorlage des Vorstandes zu beschließen, wurde ohne Aussprache zugestimmt.
 
Beschluss:
Für die in der Anlage enthaltenen Vorschläge zum Bürgerhaushalt erhält die Bezirksverwaltung den Auftrag, die Umsetzung (ggf. aus dem beschlossenen Haushaltsplan) zu ermöglichen.