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Vorschlag

Ereignisse
22.02.2013 Vorschlag eingereicht
24.04.2013 Vorschlag an Begleitgremium geleitet
13.03.2014 Beschluss Begleitgremium: abzulehnen
04.11.2014 Vorschlag weitergeleitet an BVV zur Beratung und Beschlussfassung
19.03.2015 Vorschlag abgelehnt gem. BVV Beschluss DS/1392/VII vom 19.03.2015

Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen

  • wann und vom wem er eingereicht wurde
  • wer ihn wie kommentiert hat
  • welche Beschlusslage er erhalten hat
  • welche Termine ihn betreffen
  • wie er umgesetzt wurde.

Neu-Hohenschönhausen Nord Themenübergreifend

Parkplatz an der Wartiner Straße

Heinz Kutter
22.02.2013
0
2013-1-14

Wann endlich wird der versprochene Parkplatz an der Wartiner Straße (abgerissene Schule) gebaut/in Betrieb genommen? Die Parkzustände sind nicht mehr hinnehmbar - wenn Sportveranstaltungen an den beiden Turnhallen stattfinden (und die sind ständig), ist es katastrophal. Und dann kommen auch noch "Ordnungskräfte", die Knöllchen an die Autos stecken, weil sie auf Auffahrten der alten Schulen stehen, die überhaupt nicht mehr genutzt werden bzw. sinnlos "'rumliegen". Das hat angesichts der Tatsachen nichts mehr mit Ordnung zu tun, das ist reinste Abzocke=doppelte Bestrafung der Anwohner!! Übler kann eine Stadt mit seinen Bewohnern nicht umgehen!!! Und Sie sind unsere Stadt - oder?
Wenn Sie schon öffentlich sein wollen, dann nehmen Sie bitte auch öffentlich im Berliner Kurier zu dieser Thematik und scharfen Kritik Stellung. Ansonsten können Sie das Alibi "dieser demokratischen Öffentlichkeit" auch bleiben lassen. Übrigens ist es nicht das erste Mal, dass ich zu der Problematik Parkplätze an der Wartiner Straße im BÜRGERHAUSHALT LICHENBERG Stellung nehme. ICH RECHNE MIT IHNEN!!!!
Freundliche Grüße
Kutter

Umsetzungsbericht

Stand: 13.03.2014
Zuständigkeit: Straßen- und Grünflächenamt
 
Information des Fachamtes:
Die angesprochene Fläche befindet sich im Geltungsbereich des festgesetzten Bebauungsplanes 11-40. Der Bebauungsplan deklariert die betroffene Fläche als öffentliche Parkanlage und wurde am 23. Februar 2010 festgesetzt. Mit diesem Bebauungsplan wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer öffentlichen Parkanlage geschaffen, die als Übergangsbereich zwischen Siedlung und Landschaft dienen soll. Die Errichtung von öffentlichen Parkplätzen widerspricht dem Planungsrecht des Bebauungsplanes und ist somit aus rechtlichen Gründen nicht realisierbar.
 
Beschlussfestlegung Begleitgremium:
Vorschlag ist, aus von der Fachverwaltung benannten Gründen, abzulehnen.
 
BVV-Beschluss 19.03.2015 (DS/1392/VII):
Auszug:
"...Zur Anlage 6 der Vorlage des Vorstandes (Ablehnung):
Die Vorschläge der Anlage 6 werden abgelehnt..."