Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen
In der Coppistraße, auf Höhe der Wohnheime, ist beidseitig das Parken erlaubt. Auf der östlichen Seite dürfen PKW ganz auf dem Gehweg stehen. Das führt dazu, dass häufig selbst Fußgänger nicht aneinander vorbei gehen können. Rollatorbenutzer oder Leute mit Kinderwagen sowieso nicht. Wie gesagt, es ist eigentlich ein Gehweg, kein Parkplatz. Dieser, mit Verlaub unhaltbare Zustand könnte geändert werden, indem das Schild "ganz auf dem Gehweg parken" durch "halbseitig parken" ersetzt würde.
Zuständigkeit: Straßen- und Grünflächenamt
Information des Fachamtes
Dauerhafte Anordnung befindet sich bereits im Anhörungsverfahren. Geplant ist das mit 4 Rädern auf dem Gehweg-Parken, in ein halbseitiges Gehweg-Parken umzuwandeln. Zudem wird das vor Ort befindliche eingeschränkte Haltverbot entfernt und das Gehweg-Parken um ca. 20 m erweitert.
Information Einreicher (03.06.2020):
Dass der Vorschlag umgesetzt wurde, habe ich bereits bemerkt. Die Mehrzahl der Autofahrer hat die Schilder erkannt und parkt die Kfz jetzt fußgängerfreundlicher. Der Fußweg ist jetzt wieder gut begehbar und regelrecht licht geworden.
Um das noch zu ergänzen. Im günstigsten Fall (es parken nur "schmale" PKW und alle nah am Straßenrand) verbleiben für Fußgänger zur Zeit 1,5 m. Oft aber 1 m. Aber: Das Grundmaß für den „Verkehrsraum“ des Fußverkehrs ist auf den Begegnungsfall bzw. das Nebeneinandergehen von zwei Personen ausgerichtet und beträgt daher 1,80 Meter. Es ist um je einen seitlichen Sicherheitsraum von 0,50 Metern Abstand zu einer Fahrbahn oder einem Längs-Parkstreifen und 0,20 Meter Abstand zu einer Einfriedung oder einem Gebäude zu ergänzen. Dadurch ergibt sich ein „lichter Raum“ bzw. als „Regelbreite“ das absolute Mindestbreite für Seitenraum-Gehwege von 2,50 Metern (RASt, 6.1.6.1, vgl. 4.7) http://www.geh-recht.info/fussverkehrsanlagen/42-fussverkehrsanlagen/fus...
... nach einem halben Jahr mal vorsichtig nachgefragt. Wie ist denn der Stand der Überlegungen. Die Sachlage sollte doch relativ klar sein. Auch Fußgänger haben ein Recht sich auf Gehwegen zu bewegen und es gibt Regelungen, wie breit diese´Wege sein sollten.
Guten Tag Herr Liebscher,
Ihr Vorschlag befindet sich momentan in der abschließenden Prüfung beim zuständigen Straßen- und Grünflächenamt. Die Behandlung des Vorschlages ist voraussichtlich für die Sitzung des Begleitgremiums Bürgerhaushalt am 12.03.2020 vorgesehen, hierzu werden Sie gesondert benachrichtigt. Selbstverständlich wird der Termin auch zum Vorschlag veröffentlicht und im Status vermerkt. Vielen Dank für Ihre Geduld!
Freundliche Grüße
Lilia Lengert
von der Online-Moderation
auf der anderen Seite parken die Autos auf der Strasse; würde man das auf
der Ostseite auch so machen, wäre die Strasse zu schmal für beidseitiges fahren. Das Schild sagt : Mo-Fr 7-16 h; bezieht sich das auf vor oder hinter dem Schild? weil es bezieht sich auf "Ende eingeschränktes Halteverbot".
Schade, dass die Entscheidung verschoben wurde. Gerade jetzt eigentlich besonders wichtig. Denn als Fußgänger Abstand zu entgegen Kommenden zu halten, ist schier unmöglich. Weil ein 3,60 m breiter Gehweg zu 2/3 als Parkfläche benutzt werden darf.