Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen
An der Endhaltestelle der Linie 37 (Höhe Gudrunstraße 6) ist grundsätzlich die Haltestelle zugeparkt. Auch wenn es nur eine Endstelle ist, die Fahrgäste müssen oft zwischen den Autos aussteigen.
Unbedingt Parkverbotszone einrichten und kontrollieren. Meinetwegen während der Betriebspause aussetzen...
Bitte um Prüfung der Möglichkeiten, das Haltestellenschild reicht offensichtlich nicht aus.
Zuständigkeit: Straßen- und Grünflächenamt
Information des Fachamtes (27.10.2020):
In dem Bereich ist bereits ein Halteverbot ausgewiesen. Das Parken im Bereich von Haltestellen ist in der StVO bereits klar geregelt und es dürfen Kraftfahrer 15 Meter vor und hinter einem Haltestellenschild nicht parken. Daher kann das Straßen- und Grünflächenamt keinem weiteren Verbot zustimmen.
Der Vorschlag wird an das Ordnungsamt mit der Bitte um Durchführung von Schwerpunkteinsätzen weitergeleitet.
Bei akuten Verstößen bitten wir den Vorschlagseinreicher zuständigkeitshalber das Ordnungsamt oder die Polizei zu informieren.
Ordnungsamt (21.12.2020):
Auf Hinweis des Einreichenden/ Bitte des Straßen- und Grünflächenamtes wurden zahlreiche Kontrollen bzw. Schwerpunkteinsätze durchgeführt. Als Ergebnis dieser gibt es keine Feststellung, dass die Haltestelle dauerhaft zugeparkt ist. Eine ständige regelmäßige Kontrolle dieser Haltestelle ist nicht leistbar. Sicher wird im Rahmen von originären Kontrollen durch den Außendienst die Situation vor Ort mit kontrolliert.
Von daher ist dem Vorschlag des Straßen- und Grünflächenamtes zu folgen - bei aktuellen Halteverbotsverstößen soll das Ordnungsamt bitte direkt informiert werden.