Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen
Im Norden von Karlshorst, zwischen Bahndamm und Ilsestraße, haben wir Anwohner einen neuen Rad- und Fußweg bekommen. Dieser geht direkt durch die Kleingartenanlage "Hochspannung". Damit der Weg auch sauber bleibt fehlt nun noch ein Papierkorb der BSR am Eingang zur Kleingartenanlage, vom U-Bahnhof Tiergarten aus kommend. Viele Berufstätige und Anwohner nutzen die Möglichkeit, sich am U-Bahnhof noch einen Snack zu kaufen und diesen dann auf dem Heimweg zu essen. Leider bietet der Weg auf seiner ganzen Strecke keine Möglichkeit die Verpackung (wie Dönerpapier, Serviette, Flaschen oder Dosen) zu entsorgen. Vieles landet im Bahndamm aber auch in der Kleingartenanlage. Dass muss nicht sein, es verursacht nur Mehrkosten und verschandelt den ansonsten schönen Weg.
Stand 29.01.2015:
Zum Vorschlag nahm die BSR wie folgt Stellung:
„Nördlich des KGA-Weges befindet sich der Hönower Weg, der im Straßenreinigungsverzeichnis als Stichweg zur Kleingartenanlage Hochspannung Weg 1 geführt wird. Der Abschnitt ist in das Verzeichnis C eingruppiert, wonach die ordnungsmäßige Reinigung hier den jeweiligen Anliegern obliegt. Die BSR führt in diesem Abschnitt keine Reinigungsarbeiten durch, so dass eine Papierkorbanbringung an dieser Stelle nicht in Betracht kommt.
Eine Ortsbesichtigung der Zubringerstraßen (Hönower Weg, Sewanstraße Stichstraße und Friedenhorster Straße) zur Bahnunterführung und zum KGA-Weg, die sich in der Reinigungsklasse 4 befinden, sowie die Rücksprache mit der betreffenden Reinigungsgruppe ergaben, dass derzeit kein außergewöhnlicher Verschmutzungsgrad in den Straßen erkennbar ist. Die wöchentliche Turnusreinigung ist zur Beseitigung der anfallenden Verschmutzungen ausreichend. Deshalb ist eine Papierkorbanbringung hier aktuell nicht geplant.“
Auf dem Weg in der Kleingartenanlage ist die Anbringung leider ebenso wenig möglich, da sich der Weg im Eigentum des Kleingartenvereins befindet und Bestandteil der Pachtfläche ist. Dem Verein stehen weder die personellen noch finanziellen Möglichkeiten zur Bereitstellung und Leerung eines Abfallbehälters zur Verfügung.
Stand 13.11.2014:
Zuständigkeit: BSR
Information des Fachamtes:
Der Vorschlag wurde an die BSR weitergeleitet.
BVV-Beschluss 19.03.2015 (DS/1392/VII):
Auszug:
"...Zur Anlage 4 der Vorlage des Vorstandes (Nichtzuständigkeit): Bei folgenden Vorschlägen wird von einer Weiterleitung an die zuständigen Stellen abgesehen:2014-1-10, 2014-1-17, 2014-1-22, 2014-1-43, 2014-3-2
Zum Vorschlag 2014-1-59 (Ruine Wallensteinstraße) wird das Bezirksamt ersucht, die tatsächliche Gefährdung zu prüfen.
Für die restlichen in Anlage 4 enthaltenen Vorschläge wird das Bezirksamt ersucht die Anliegen an die zuständigen Stellen weiterzuleiten...."