Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen
Ich will meinen Antrag vom 02.03.2013 (2013-1-145, https://www.buergerhaushalt-lichtenberg.de/vorschlag/errichtung-einer-of... ) nachdrücklich wiederholen!
Errichtung einer öffentlichen Toilette im Bereich des Bahnhofvorplatzes Friedrichsfelde Ost. Stark frequentierter Fußgängerbereich wegen Knotenpunkt öffentlicher Verkehrsmittel, Wochenmarkt, Gastronomische-, Gesundheits-, Dienstleistungs- und Handelseinrichtungen.
Für mich ist die Ablehnung leider absolut unverständlich!
Die genannten Kosten sind für mich nicht nachvollziehbar. Außerdem sollte eine solche Entscheidung nicht vom Schreibtisch aus gefällt werden, sondern einfach mal vor Ort auch über mehrere Tage beobachtet werden.
1. An allen Gewerbeobjekten, einschl. Arztpraxen steht der Hinweis: "Keine öffentliche Toilette!"
2. Die Notdurft wird auch unter Verlust jeglichem Schamgefühls an den unmöglichsten Stellen verrichtet (Was muss, das muss!)
3. Wo befindet sich eigentlich die nächste öffentliche Toilette.
4. Was sagen dazu eigentlich die hygienischen Bestimmungen, wenn dort gastronomische Einrichtungen, Imbiss-Betriebe und Lebensmittelverkaufsstände aktiv sind (auch für das Personal)?
Ich sehe auch, dass gegenwärtig Leerstand im Bahnhofsgebäude und im ehemaligen Postgebäude existiert, wo Sanitärräume errichtet werden können oder vielleicht schon vorhanden sind.
Ich bitte nochmals um sachliche und fachliche Prüfung des Vorschlages!
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Bretschneider
Zuständigkeit: Ämterübergreifend
Information des Fachamtes
12.01.2017:
Im Rahmen der Drucksache 1284/VII wurde durch die (ehemalige) Abteilung Bürgerdienste, Ordnungsangelegenheiten und Immobilien eine Übersicht über öffentlich zugängliche Toiletten erstellt (siehe https://www.berlin.de/ba-lichtenberg/auf-einen-blick/wirtschaft/toiletten/ ). Die Bereitstellung öffentlicher Toiletten ist nicht Aufgabe der Verwaltung.
Die Errichtung einer Toilettenanlage kostet ca. 100.000,- Euro. Hinzu kommen die laufenden Betriebs- und Wartungskosten in Höhe von ca. 4.000,- Euro jährlich, z.B. für die tägliche Reinigung und Desinfektion, Wasser (Trinkwasser und Abwasser), Strom sowie für Verbrauchsmaterialien. Leider müssen zusätzlich auch die Reparaturkosten bei Vandalismus (z.B. Graffiti, Zerstörung der Spiegel und Toilettenbrillen) eingeplant werden. Muss eine Toilette wegen Vandalismus geschlossen werden, ist zu beachten, dass pauschal die Grundgebühren für Wasser und Strom weiterhin zu zahlen sind.
19.12.2018:
1. Stufe: Grundversorgung (bisherige Standorte) - 2019/20
2. Stufe: Verbesserte Versorgung (Erweiterung um zusätzliche Standorte) – 2021/22
3. Stufe: Erweiterte Versorgung (Erweiterung nach Evaluation) – ab 2024
Die Aufstellung einer öffentlichen Toilette am Bahnhof Friedrichsfelde Ost ist für 2021/22 vorgesehen (Umsetzung durch WALL AG im Rahmen des Toilettenkonzeptes des Senats).
Info aus der Drucksache (DS/1360/VIII für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 20.08.2020):
"...
Bis Ende 2020 werden nachfolgende Standorte neu errichtet sein:
- 4. Quartal 2020 – S-Bhf. Friedrichsfelde Ost / Ecke Seddiner Straße 22
..."
05.02.2021:
Die Maßnahme ist im Bau.
27.08.2021:
Die Aufstellung der Toilette ist durch die Firma Wall GmbH erfolgt. Leider ist diese jedoch nicht in Betrieb, da der Stromanschluss noch fehlt.
25.01.2022:
Nach Auskunft der Fa. Wall soll der Stromanschluss durch Stromnetz Berlin bis zum Ende des ersten Quartals 2022 hergestellt werden.
12.04.2022:
Die Toilette ist in den aktiven Betrieb übergegangen. Der Anschluss erfolgte am 23.03.2022.
Der Vorschlag ist umgesetzt.
Beschlussfestlegung Begleitgremium Bürgerhaushalt
12.01.2017:
10.01.2019:
Der Beschluss Nr. 1 (Der Vorschlag soll in die Votierung geleitet werden) vom 12.01.2017 wird aufgehoben.
Neue Beschlussfestlegung: Umsetzung (Umsetzung durch WALL AG im Rahmen des Toilettenkonzeptes des Senats)
BVV-Beschluss vom 16.03.2017 (siehe DS/0159/VIII):
Für den in der Anlage 3 enthaltenen Vorschlag folgt die BVV der Beschlussempfehlung des Begleitgremiums Bürgerhaushalt.
BVV-Beschluss 21.02.2019 (DS/1143/VIII):
Für die in der Anlage 1 enthaltenen Vorschläge zum Bürgerhaushalt erhält die Bezirksverwaltung den Auftrag, die Umsetzung aus dem beschlossenen Haushaltsplan zu ermöglichen bzw. in die Haushaltsplanung 2020/21 aufzunehmen (Vorschlag 2018-1-102).