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Vorschlag

Ereignisse
03.05.2016 Vorschlag eingereicht
12.05.2016 Bearbeitung im Anliegenmanagement
12.05.2016 Anliegen weitergeleitet an das Ordnungsamt
23.05.2016 Anliegen bearbeitet
Termine

Zur Zeit keine Termine

Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen

  • wann und vom wem er eingereicht wurde
  • wer ihn wie kommentiert hat
  • welche Beschlusslage er erhalten hat
  • welche Termine ihn betreffen
  • wie er umgesetzt wurde.

Rummelsburger Bucht öffentliches Straßenland

Nichteinhalten der Verkehrsschilder

Martino
03.05.2016
0
2016-1-40

Leider ist durch das Sperren der Kynaststraße (baubedingt) das Fahren auf der Hauptstraße von Ostkreuz kommend Richtung Köpenick eine Tortur geworden. Der Grund liegt darin, dass das Linksabbiegen von der Hauptstraße in die Marktstraße untersagt ist und nur für Linienbusse erlaubt ist, das ist auch gut so, aber tagtäglich blockieren PKW und LKW- Fahrer die Kreuzung und biegen links ab (verbotener Weise) und verhindern so den Verkehrsfluss auf der Hauptstraße. Da diese Straße gerade im Berufsverkehr sehr sehr stark belastet ist und der Verkehr sich teils bis zur Elsenbrücke staut, ist es dringend geboten durch verstärkte Polizeikontrollen, diese Fahrer zur Rechenschaft zu ziehen und zu kontrollieren, damit andere Fahrer nicht unnötig ausgebremst werden. Diese Falsch-Abbieger gibt es nach meinen Beobachtungen tagtäglich bei fast jeder Ampelphase.

Umsetzungsbericht

Zuständigkeit: Polizeipräsident Berlin
 
Information des Fachamtes (Stand 23.05.2016):
 
Die Überwachung des fließenden Verkehrs obliegt in Berlin ausschließlich dem Polizeipräsidenten in Berlin. Den Ordnungsämtern wurde aus diesem Zuständigkeitsbereich der Kontrolle des Fließverkehrs lediglich die Kontrolle des Fließverkehrs auf Gehwegen, in der Regel also Radfahrer, übertragen.
 
Der Hinweis wurde am 12.05.2016 an den zuständigen Polizeiabschnitt 64, Nöldnerstr. 35, 10317 Berlin, Telefon: 030 4664 664700, weitergeleitet. Es wird davon ausgegangen, dass der zuständige Polizeiabschnitt die beanstandete Verkehrssituation im Rahmen der polizeilichen Verkehrsüberwachung zukünftig berücksichtigen wird.