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Vorschlag

Ereignisse
11.10.2016 Vorschlag eingereicht
09.01.2017 Vorschlag an Begleitgremium geleitet
12.01.2017 Beschluss Begleitgremium: abzulehnen
06.02.2017 Vorschlag weitergeleitet an BVV zur Beratung und Beschlussfassung
16.03.2017 Vorschlag abgelehnt gem. BVV Beschluss DS/0159/VIII vom 16.03.2017
Termine

Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen

  • wann und vom wem er eingereicht wurde
  • wer ihn wie kommentiert hat
  • welche Beschlusslage er erhalten hat
  • welche Termine ihn betreffen
  • wie er umgesetzt wurde.

Alt-Lichtenberg öffentliches Straßenland

Nibelungenpark, Verkehrssicherheit

WinfredBolz
11.10.2016
0
2016-1-76

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Nachbarn,
ich bin erfreut wie gut der Spielplatz/Erholungspark im Nibelungenpark gelungen ist. Ebenfalls der Umbau der Kita Gotlindestraße und das Jugend-Freizeithaus besonders. Einige Anregungen für Verbesserung möchte ich Ihnen noch mitteilen: obwohl für Verkehrsteilnehmer "Zone 30", beobachte ich in der Dietlindestraße (auch Rüdigerstraße) "Raser". Am Zugang zum Nibelungenpark wäre eine verkehrsberuhigende Bodenwelle, mit Zebrastreifenkennzeichnung angebracht. In Norwegen Standard! Der unmittelbar an der Dietlindestraße liegende Ballspielplatz birgt die Gefahr eines Unfalls, falls ein Spieler im Eifer den Ball von der Straße holt. In den Wintermonaten ist der Platz ebenfalls stark genutzt, ohne Beleuchtung am Spätnachmittag! Kein Flutlicht ist nötig, indirektes Streulicht reicht aus (für die Dämmerung, zeitgesteuert). Eine Uhr an zentraler Stelle wäre auch kein Luxus. Kinder haben nicht immer ein Zeitgefühl. Es sollte eine Überlegung wert sein und die Sicherheit der Kinder nicht an den Kosten scheitern. Danke, Winfred Bolz

Umsetzungsbericht

Zuständigkeit: Straßen- und Grünflächenamt/ Ordnungsamt
 
Information des Fachamtes (12.01.2017):
 
Straßen- und Grünflächenamt:
Zur gewünschten Beleuchtung teilt das Straßen- und Grünflächenamt mit, dass grundsätzlich keine Spielplätze und Grünanlagen beleuchtet werden. 
Die Fläche fällt nach Pkt. 4.1.5 der Ausführungsvorschrift zu §7 des Berliner Straßengesetzes über die Öffentliche Beleuchtung (AV Beleuchtung) nicht unter die straßennetzunabhängigen Wege, deren Beleuchtung die Senatsverwaltung finanziert, da die Grundsätze des Handbuches zum Lichtkonzept, im Februar 2011 durch Senatsverwaltung für Stadtentwicklung herausgegeben, nicht erfüllt werden (Pkt. 4.4.1 bis 4.4.3). Somit wird hier keine Beleuchtung erfolgen.
 
Ordnungsamt/Straßenverkehrsbehörde:
Aus verkehrlicher Sicht ist die Anordnung von Fußgängerüberwegen im Bereich der Dietlindestraße und auch Hagenstraße nicht notwendig. Beide Straßen liegen innerhalb einer Tempo 30 Zone und verfügen nur über geringe Verkehrsstärken (reiner Anliegerverkehr). Der Fließverkehr wird durch die geparkten Fahrzeuge, die verfügbaren Fahrbahnbreiten und auch aufgrund des Fahrbahnzustandes / der Fahrbahnoberfläche an besagten Örtlichkeiten tendenziell eher gebremst als beschleunigt.
 
Der Einbau von Bodenschwellen bzw. Aufpflasterungen obliegt dem Straßenbaulastträger (Straßen- und Grünflächenamt Lichtenberg). Es sollte bedacht werden, dass solche Hindernisse zu vermehrten Abgasen und Bremsstäuben (Bremsen und Anfahren) sowie auch Geräuschimmissionen (Lkw, Transporter beim Überfahren) führen. Die von Ihnen angeführte Zielgruppe vereinzelten "Raser" wird sich durch solche Maßnahmen ebenso wenig beeindrucken lassen, wie auch durch andere Verkehrszeichen, Einrichtungen und Maßnahmen. An dieser Stelle kann die Aufstellung eines Dialogdisplays zusätzlich sensibilisieren, weshalb diese hiermit beim Straßenamt angeregt wird.Die Geschwindigkeitsüberwachung des Fließverkehrs auf Fahrbahnen obliegt der Berliner Polizei.
 
Beschlussfestlegung Begleitgremium 12.01.2017:
Das Begleitgremium empfiehlt die Ablehnung des Vorschlages entsprechend der Stellungnahme des Fachamtes.
Die Stadtteilkoordination Lichtenberg Nord/ Alt-Lichtenberg wird gebeten, den Vorschlag in den FAN-Beirat mitzunehmen.
Die Aufstellung eines Dialogdisplays wird dem Bezirksamt empfohlen.
 
BVV-Beschluss vom 16.03.2017 (siehe DS/0159/VIII):
Die in der Anlage 2 enthaltenen Vorschläge sind abzulehnen.