Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen
Mit Entsetzen musste ich feststellen, dass in meiner direkten Umgebung ein neues Bauvorhaben realisiert werden soll und zum Teil schon begonnen hat (Neubau eines Wohnturms mit 7 Etagen mit 40 Wohnungen, Allee der Kosmonauten 21, 10315 Berlin), ohne die Nachbarn zu informieren.
Mir ist bekannt, dass Wohnungsneubau erforderlich ist, doch sollten dabei auch einige Dinge beachtet werden und anstatt Grünflächen zu beseitigen, sollten bestehende leerstehende Häuser renoviert oder abgerissen werden, um dort Neubau zu betreiben.
Aus naturschutzrechtlicher Sicht halte ich das Bauvorhaben für bedenklich, da so ein großer Teil der Grünfläche am Landschaftspark Herzberge versiegelt wird. Zum Anderen wurde in den letzten Jahren erst mit viel Mühe der Park "wiederbelebt" und renaturiert. So auch die Umsiedlung der Zauneidechse.
Weiterhin ist die Parkplatzsituation jetzt schon angespannt, was weitere 40 Wohnungen zum Kollaps bringen würden.
Ich halte es für dringend erforderlich das Bauvorhaben nochmals aus den genannten Gründen zu prüfen und eine Baugenehmigung zu ändern oder zurückzunehmen.
Zuständigkeit: Stadtentwicklungsamt/ Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht
Information des Stadtrates für Stadtentwicklung (11.08.2016):
Bei dem geplanten Gebäude handelt es sich um den Neubau eines 7-geschossigen Wohngebäudes mit 33 Ein- und Zweiraumwohnungen. Bauherr ist die Firma Bellevue Immobilien GmbH. Die Baugenehmigung wurde im Einvernehmen mit dem zuständigen Stadtplanungsamt, dem Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht und dem Umwelt- und Naturschutzamt im Juli 2016 erteilt und ist somit rechtskräftig. Selbstverständlich werden bei Bauvorhaben auch naturschutzrechtliche Belange geprüft.
Das betreffende Grundstück befindet sich zwar am Landschaftspark Herzberge, es liegt allerdings nicht in dem Landschaftsschutzgebiet.
Das Gebäude passt sich in der Art und Nutzung in das Gebiet ein und ist somit nach § 34 BauGB genehmigungsfähig. Damit besteht ein Genehmigungsanspruch seitens des Vorhabenträgers. Würde ein genehmigungsfähiges Bauvorhaben untersagt werden, handelte das Bezirksamt Lichtenberg rechtswidrig und würde sich schadensersatzpflichtig gegenüber dem Bauvorhabenträger machen.
Der Baubeginn wurde ordnungsgemäß gegenüber dem Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht angezeigt. Bei dem Bauvorhaben werden nach den gesetzlichen Regelungen keine nachbarrechtlichen Belange berührt, weshalb das Fachamt die angrenzenden Grundstückseigentümer nicht informieren musste.
Ihr Ärger aufgrund der Parkplatzsituation ist sicherlich verständlich, jedoch ist die Berliner Bauordnung bereits vor Jahren dahingehend geändert worden, dass bei Bauvorhaben (egal ob Gewerbe oder Wohnnutzung) keinerlei PKW-Stellplätze mehr nachgewiesen werden müssen. Das Bezirksamt Lichtenberg kann nur über Gespräche darauf hinweisen, dass die Schaffung von Parkplätzen bei einem angedachten Bauvorhaben sinnvoll ist.
Aus den oben genannten Gründen wird der Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht die Baugenehmigung nicht ändern oder gar zurückziehen können.