Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen
Die von mir erwähnte Ruine befindet sich auf der rechten Seite der Wallensteinstraße, welche sich höchstwahrscheinlich in Besitz der Bahn befindet , sollte samt Gelände welches zur Zeit schon wahrscheinlich auch schon mehrere Jahre als Ilegaler Mühlablade Platz benutzt wird. Das Gebäude selbst ist eine Gefahr, weil dort immer wieder Kinder herumturnen und somit höchste Unfallgefahr besteht.
Zuständigkeit: Privat(-fläche)
Stand 04.03.2016:
Bei dem in Rede stehenden Grundstück handelt es sich um Privatbesitz. Der Eigentümer hat das Dach decken und neue Fenster einbauen lassen. Derzeit wird an den Decken gearbeitet. Der Eigentümer lässt also das Gebäude sanieren.
Stand 11.01.2016:
Über den Abriß baulicher Anlagen entscheidet der Eigentümer; zu den Aufgabe der Bauaufsicht gehört (u.a.) die Abwehr von Gefahren im Sinne der BauO Bln, zu der immer die Maßnahme auszuwählen ist, die den Pflichtigen am geringsten beansprucht. Ein Abriß von Gebäuden gehört regelmäßig nicht dazu.
Das Bezirksamt kommt der Ersuchen der BVV nach, die aktuelle Gefahrenlage des Gebäudes in der Wallensteinstraße wird geprüft. Sollte sich die Sicherung vor unbefugtem Betreten des Grundstücks als unzureichend erweisen, werden entsprechende Maßnahmen eingeleitet.
BVV-Beschluss 19.03.2015 (DS/1392/VII):
Auszug:
"...
Zur Anlage 4 der Vorlage des Vorstandes (Nichtzuständigkeit):
Zum Vorschlag 2014-1-59 (Ruine Wallensteinstraße) wird das Bezirksamt ersucht, die tatsächliche Gefährdung zu prüfen.
..."