Vorschlag einreichen Vorschläge ansehen
Anmelden

Benutzeranmeldung

Vorschlag

Ereignisse
03.09.2020 Vorschlag eingereicht
05.03.2021 Vorschlag an Begleitgremium geleitet
11.03.2021 Beschluss Begleitgremium: Umsetzung
24.03.2021 Vorschlag weitergeleitet an BVV zur Beratung und Beschlussfassung
29.04.2021 Vorschlag befürwortet gem. BVV Beschluss DS/2089/VIII vom 29.04.2021
30.04.2021 Vorschlag zur Umsetzung übergeben an das Straßen- und Grünflächenamt
05.08.2021 Vorschlag umgesetzt/ inhaltlich erledigt
Termine

Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen

  • wann und vom wem er eingereicht wurde
  • wer ihn wie kommentiert hat
  • welche Beschlusslage er erhalten hat
  • welche Termine ihn betreffen
  • wie er umgesetzt wurde.

Neu-Lichtenberg Umwelt & Natur

Mehr Tischtennis im Türrschmidtpark

tuerrschmidt
03.09.2020
0
2020-1-59

Ich würde gerne vorschlagen wollen, dass auf dem Platz am Türrschmidtpark noch eine zweite Tischtennisplatte Platz finden könnte. Ich habe diesen Sommer oft beobachten können, dass enttäuschte Anwohner*innen mit TT-Kellen weiterzogen. Für mich sieht es so aus, als ob dort für eine weitere Platte noch Platz wäre. Es würde m.E. die Attraktivität und sportliche Aktvität im Kiez steigern.

Umsetzungsbericht

Zuständigkeit: Straßen- und Grünflächenamt
 
Umsetzungsmeldung des Fachamtes (05.08.2021):
Die zusätzliche Tischtennisplatte auf dem Platz am Türschmidtpark wurde aufgestellt und kann nunmehr für den Spielbetrieb genutzt werden.
 
 
Information des Fachamtes (05.02.2021):
Das Straßen- und Grünflächenamt plant die Aufstellung der vorgeschlagenen Tischtennisplatte. Die Maßnahme wurde bereits ausgeschrieben und die Leistung ist inzwischen vergeben.
 
Beschlussfestlegung des Begleitgremiums Bürgerhaushalt 11.03.2021:
Das Begleitgremium empfiehlt die Umsetzung des Vorschlages entsprechend der Stellungnahme des Fachamtes.
 
BVV-Beschluss DS/2089/VIII vom 29.04.2021:
 
Auszug:
„… Für die in der Anlage 1 enthaltenen Vorschläge zum Bürgerhaushalt erhält die Bezirksverwaltung den Auftrag, die Umsetzung (ggf. aus dem beschlossenen Haushaltsplan) zu ermöglichen …“