Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen
Markierung und Ausbesserung der bestehenden Bordsteinabsenkungen rund um das Bärenschaufenster (z.B. Straße am Tierpark, Erich-Kurz-Straße). Rund um das Einkaufscenter sind die Absenkungen in einem schlechten Zustand. Sie sind kaum zu erkennen und von Menschen mit Rollator und Rollstuhl schlecht zu nutzen. Von Menschen mit Sehbehinderung sind sie nicht zu erkennen. Bitte auch die Bereiche um die Weitlingstraße, Sewanstraße und Volkradtstraße in diesem Zusammenhang mit kontrollieren und ggf. Änderungen vornehmen.
Stand 20.10.2014:
Das Straßen- und Grünflächenamt teil mit, dass die Bordabsenkung in der Erich-Kurz-Straße 5/6 (gegenüber der Schule) im IV. Quartal 2014 erneuert wurde.
Stand 22.07.2014:
Die Bordabsenkung in der Erich-Kurz-Straße gegenüber der Paul-und-Charlotte-Kniese-Schule wird bis Ende Oktober 2014 erneuert. Die Umsetzung der Bordabsenkung im Bereich der Nebenfahrbahn in Höhe des Netto-Verbrauchermarktes wurde vom Beirat/ Ausschuss nicht für 2014 vorgesehen.
Stand: 13.02.2014
Zuständigkeit: Ordnungsamt/ Straßen- und Grünflächenamt
Information des Fachamtes:
Straße liegt im normalen Nebennetz, damit ist die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde (SVB) zuständig bzw. das Straßen- und Grünflächenamt wegen der baulichen Ausführung der angesprochenen schlechten Bordsteinabsenkungen.
Fachliche Position Straßenverkehrsbehörde:
Eine Markierung oder Verkehrsbeschilderung vor baulich abgesenkten Borden ist nicht erforderlich und vorgesehen, da hier schon per se ein Parkverbot gemäß den Bestimmungen der StVO § 12, Abs. 3 Nr. 5 besteht (Gebot der Einspareffekte der STVO-Novellen 2009 und 2012 – keine Verkehrszeichen, welche allgemeine Regeln wiederholen). Wichtig hierbei ist aber die fachlich geforderte bauliche Ausführung einer Bordsteinabsenkung (AV Geh- und Radwege zu § 7 BerlStrG), die jedem Verkehrsteilnehmer seine Rechte und Pflichten verdeutlicht. Ferner kann bei zugeparkten Gehwegabsenkungen das Ordnungsamt gerufen werden (Regelfall des Umsetzens).
Straßen- und Grünflächenamt:
Der bauliche Zustand der Bordabsenkungen in diesem genannten Gebiet werden durch das Tiefbauamt geprüft. Falls keine vorhanden sind, werden sie in die Liste der Bordabsenkungen aufgenommen. Über die Reihenfolge der Abarbeitung entscheidet der Ausschuß für Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz.
Die Prüfung ergab, dass in der Straße Am Tierpark nach dem Umbau durch die BVG eine zusätzliche Bordabsenkung im Bereich der Nebenfahrbahn in Höhe des Netto-Verbrauchermarktes hergestellt werden muss. In der Erich-Kurz-Straße muss die vorhandene Bodabsenkung gegenüber der Paul-und-Charlotte-Kniese-Schule baulich "überarbeitet" werden. Die fehlende Borabsenkung am Jan-Korczak-Haus muss durch den Eigentümer des Grundstückes veranlasst werden, da der Weg vor dem J.-K-Haus kein öffentliches Straßenland ist. Diese beiden Absenkungen werden in die Prioritätenliste des Straßen- und Grünflächenamtes aufgenommen.
In der Weitlingstraße sind ausreichend Bordabsenkungen vorhanden. Gleiches gilt auch für die Volkradstraße und Sewanstraße (Hauptfahrbahn). Durch den vorhandenen Radweg können diese Absenkungen auch von Rollstuhlfahrern mit benutzt wertden. Für die Nebenfahrbahnen müssen vom Antragsteller konkrete Vorschläge gemacht werden um hier zielgerichtet Abhilfe schaffen zu können und nicht nach dem Gießkannenprinzip unnötige Absenkungen zu schaffen, die nicht benutzt werden.
BVV-Beschluss 18.09.2014 (DS/1161/VII):
Der Vorschlag soll in die Prioritätenliste des Bezirks aufgenommen und dem Beirat für Menschen mit Behinderung vorgelegt werden.